Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
APOTHEKE ADHOC, 26. Juli 2011, 14:28 Uhr
Mit dem Grünen Rezept hatten Deutscher Apothekerverband (DAV), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Pharmaverbände BAH und BPI nach dem OTC-Ausschluss 2004 versucht, die arztgestützte Selbstmedikation zu fördern. 2009 legte der BAH die Kampagne im Alleingang neu auf und verteilte 15 Millionen Blankoformulare; seit einem Jahr ist die Firma Amedicon für die Initiative zuständig. Die Gesundheitszeitschrift „Gute Pillen - Schlechte Pillen“ sieht in der Aktion nicht mehr als einen „geschickten Werbetrick der Arzneimittelanbieter“.
In der Rubrik „Werbung - Aufgepasst“ erklären die Autoren in der aktuellen Ausgabe, warum es das Grüne Rezept gibt und wer davon profitiert. Anhand zweier großer Werbeanzeigen für doc Schmerzgel (Hermes) und Limptar (Cassella-med) wird dargestellt, dass Ärzte auch heute noch aktiv von Pharmaherstellern aufgefordert würden, OTC-Präparate auf Grünem Rezept zu verschreiben.
Den Patienten werde durch das Grüne Rezept vorgegaukelt, die auf dem Formular notierten Präparate seien verordnet und genauso wichtig wie erstattungsfähige Präparate. „Das ist ein Problem und die Zeche zahlen die Patienten“, so die Autoren. Denn auf Grünen Rezepten stünden oft Arzneimittel, die „aus guten Gründen“ nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden dürften: „Der Gemeinsame Bundesausschuss schließt solche Arzneimittel häufig ja gerade wegen medizinischer Bedenken von der Erstattungsfähigkeit aus.“
Beim BAH sieht man den Artikel gelassen: Die Empfehlungen kämen alleine von den Ärzten; außerdem seien die Rezepte komplett werbefrei.
apotheke adhoc Debatte 2 Kommentare
Mitdiskutierenaus gutem Grund...
..da die GKV einige sehr gute, nebenwirkungsarme Medikamente nicht übernimmt, die aber sehr therpieunterstützend sind...
Bei chronischen Erkrankungen habe ich die deutlichsten Besserungen sowieso, fast nur!, mit nicht verschreibungsfähigen "Dingen" erziehlt...
Da stelln wir uns mal janz blöd...
„Der Gemeinsame Bundesausschuss schließt solche Arzneimittel häufig ja gerade wegen medizinischer Bedenken von der Erstattungsfähigkeit aus.“
Mittlerweile darf wohl jeder Schreiberling seinen erfunden Blödfug veröffentlichen, solange es nur gegen die Apotheken geht!!
Schade, dass unsere Standesorganisation dazu nichts zu sagen hat.