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Arzneimittelmissbrauch

Vier Jahre Haft für Jackson-Arzt

dpa, 30. November 2011, 11:46 Uhr

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Berlin -

Der Arzt des King of Pop muss ins Gefängnis: Michael Jacksons früherer Leibarzt Conrad Murray ist zu der möglichen Höchststrafe von vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen hatten ihn bereits Anfang November wegen fahrlässiger Tötung für schuldig befunden. Jackson war am 25. Juni 2009 an einer Überdosis von Narkose- und Schlafmitteln gestorben. Richter Michael Pastor setzte nun das Strafmaß fest.

Pastor fand harte Worte für Murray. Er habe seine ärztlichen Pflichten andauernd verletzt, gelogen und betrogen. Er habe keinerlei Reue gezeigt und sogar dem gestorbenen Patienten eine Mitschuld gegeben.

Staatsanwalt David Walgren hatte in der Anhörung vor Gericht die Höchststrafe gefordert, weil Murray nach seinen Worten „grob fahrlässig“ viele Fehler gemacht und seinen Patienten vernachlässigt habe. Außerdem habe er versucht, seine Taten nach dem Tod des Popstars zu vertuschen.

Murray selbst ergriff nicht das Wort, um den Richter um eine milde Strafe zu bitten. Auch während des Prozesses hatte er geschwiegen. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass Jackson selbst zu der tödlichen Dosis gegriffen habe, als sein Arzt nicht im Raum war. Nach dem Schuldspruch Anfang November hatten Murrays Anwälte angekündigt, in Berufung zu gehen.

Rechtsexperten gehen davon aus, dass der Mediziner nur einen Teil der Zeit hinter Gittern verbringen muss. Weil die Haftanstalten in Kalifornien überfüllt sind, werden viele Insassen, die keine Vorstrafen haben, vorzeitig entlassen. Murray, der als Arzt zuvor nie straffällig wurde, könnte später auch unter Hausarrest kommen.

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