Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
dpa, 04. November 2009, 09:51 Uhr
Die Modedroge „Spice“ soll verboten bleiben. Mephedron und zwei weitere künstliche Rauschmittel sollen zudem aus dem Verkehr gezogen werden. Eine entsprechende Verordnung liegt dem Bundeskabinett nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa zum Beschluss an diesem Mittwoch vor.
Die Cannabinoide, die als „Spice“ verkauft wurden, waren im Januar verboten worden. Das Verbot war auf ein Jahr befristet und soll nun dauerhaft gelten. Die zuvor als Kräutermischung verkaufte Substanz wirkt wie Cannabis, nur stärker und aggressiver. Das ebenfalls zum Verbot anstehende Mephedron ist ein künstlicher Stoff, der aufputschende Wirkung hat. Zudem werden zwei dämpfend wirkende Stoffe verboten, die auch in Kräutermischungen verkauft werden.