PHOENIX - Apotheken Management Center Regeneratio B12® APOTHEKE ADHOC Stellenmarkt
Wort & Bild Verlag
ACA Müller ADAG Pharma AG
APOTHEKE ADHOC - Quiz
Bundesverfassungsgericht

Raucherräume in Restaurants zulässig

dpa/APOTHEKE ADHOC, 21. Februar 2012, 14:20 Uhr

Anzeige Bewerben Sie sich jetzt!
Berlin -

Kippe zum Essen? Schon in Ordnung, sagt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Denn Rauchen wird nicht gefährlicher, wenn man dazu noch etwas isst. Restaurantbetreiber müssen die gleichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Raucherräumen haben wie die Betreiber von Schankwirtschaften, argumentierten die Richter in Karlsruhe und erklärten damit eine Bestimmung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern für verfassungswidrig. Demnach durften reine Schankwirtschaften getrennte Raucherräume einrichten, Speisegaststätten hingegen nicht.

Weder der Schutz der Gesundheit von Angestellten noch von Gästen rechtfertige eine solche Unterscheidung, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter verwiesen auf eine Stellungnahme des Deutschen Krebsforschungszentrums. Demnach mache es „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Unterschied, ob die Aufnahme der Schadstoffe, die im Tabakrauch enthalten seien, in einer Schankwirtschaft oder in einem Speiserestaurant erfolge“.

Zudem verstoße die Regelung gegen die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Berufsausübung. Eine vergleichbare Regelung zur Zulassung von Raucherräumen gibt es nach Angaben des Gerichts in anderen Bundesländern nicht. Dort gelte entweder ein striktes Rauchverbot oder die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen werde unabhängig davon zugelassen, ob in den jeweiligen Gaststätten zubereitete Speisen angeboten werden oder nicht. Durch das Urteil dürften nun auch Speisegaststätten in Hamburg bis zu einer Neuregelung getrennte Raucherräume einrichten, teilte das Gericht mit.

Im Ausgangsverfahren am Hamburger Verwaltungsgericht hatte die Betreiberin einer Gaststätte in einem Autohof an der Autobahn A7 geklagt. Sie wollte den neben der Gaststube gelegenen Clubraum zum Raucherraum erklären.

Lesen Sie auch

Neuere Artikel zum Thema

Mehr aus Ressort

Sie müssen sich zuerst anmelden um an der Diskussion teilnehmen zu können
Anzeige APO-Audit: Jetzt anmelden!

Newsletter

Newsletter kostenlos abonnieren

Anzeige
Jetzt verfügbar

Verkaufsstart von Regeneratio B12® Mehr

Kommentar

Der Wahn des Großkunden

Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr

Google Plus

Google Plus

Facebook - Fanblock

Porträt

Der Tag der Apotheke

Am 10. September 1998 fand der Tag der Apotheke zum ersten Mal statt, damals unter dem Motto „Ihre Apotheke macht's möglich“. Seitdem informieren Apotheker jedes Jahr über verschiedene Themen. Die... Mehr

Weiteres