Pflegeberufegesetz

Koalition beschließt Pflegeausbildungsreform

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Berlin -

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf letzte Details der Reform der Pflegeausbildung verständigt. Damit kann das sogenannte Pflegeberufegesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Wie am Freitag aus Unionskreisen zu erfahren war, soll das Gesetz nun 2020 in Kraft treten und damit ein Jahr später als bisher geplant.

Zentrale Änderung des Gesetzes ist, dass sich die Auszubildenden nach zwei Jahren entscheiden können, ob sie die generalistische Ausbildung weiter machen oder sich im letzten Jahr auf Kinderkrankenpflege oder Altenpflege spezialisieren wollen.

Die Koalitionsfraktionen verständigten sich auch darauf, dass nach sechs Jahren geprüft werden soll, wie viele Auszubildende sich spezialisiert haben und wie viele ihren ursprünglichen Berufswunsch während der Ausbildung abgeändert haben. Wenn sich 2026 etwa herausstellen sollte, dass sich mehr als die Hälfte der Auszubildenden für die Generalistik entscheidet, könnte man nochmals neu über die Spezialausbildung nachdenken.

Der Bundestag will sich zudem eine Mitsprache bei der Umsetzung des Gesetzes in die Praxis, bei der sogenannten Durchführungsverordnung, offenhalten. Hier geht es unter anderem um die Ausbildungsfinanzierung oder die Kooperation der Schulen und der Ausbildungsstätten.

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