Giftinformationszentren

Vergiftungen: Vorsicht vor Lupinensamen

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In Deutschland kommt es seit einigen Jahren vereinzelt zu Vergiftungen durch Bitterlupinensamen. Für den Zeitraum von 2010 bis 2016 seien von den Giftinformationszentren etwa 30 Fälle unterschiedlichen Schweregrades gemeldet worden, teilte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am Montag mit. „Beim Kauf von unverarbeiteten Lupinensamen ist meist kaum ersichtlich, ob es sich um Bitterlupinensamen handelt, die giftige Alkaloide enthalten, oder um Süßlupinensamen, die ohne weitere Verarbeitung verzehrt werden können“, erklärte BfR-Präsident Andreas Hensel.

Die Samen von Lupinen werden seit einigen Jahren vermehrt in der Lebensmittelproduktion verwendet – etwa zur Herstellung von glutenfreien Back- und Teigwaren oder von diätetischen Produkten für Milcheiweißallergiker. Je nach Art und Herkunft können sie bittere Chinolizidinalkaloide enthalten, wie das BfR erklärt. Werden diese in einem speziellen Prozess nicht fachgerecht entfernt, können sie Vergiftungssymptome im Nerven-, Kreislauf- und Verdauungssystem verursachen.

Das BfR empfiehlt, auf Erzeugnisse zurückzugreifen, die eindeutig als Süßlupinensamen oder als bereits entbitterte Bitterlupinensamen ausgewiesen sind. Die Samen selbst entbittern sollten demnach nur Verbraucher, die sich damit bereits gut auskennen. Bei den bisher gemeldeten Fällen sei meist eine ungenügende küchentechnische Entbitterung von Bitterlupinensamen Ursache der Vergiftung gewesen.

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