Infektionsschutz

Hygienekontrolleur degradiert

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Berlin -

Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Hygienekontrolleur um ein Amt zurückgestuft. Der Beamte hat die ihm nach den Infektionsschutzgesetz übertragenen Aufgaben jahrelang nicht ordnungsgemäß erfüllt und somit ein schweres Dienstvergehen begangen.

Damit sich meldepflichtige Infektionskrankheiten nicht weiter ausbreiten, leiten Gesundheitsaufseher Ermittlungen ein, beispielsweise überwachen sie die Einhaltung von Hygienevorschriften in Gemeinschaftseinrichtungen. Hierfür stellt ihnen der jeweils zuständige Amtsarzt eine Ermächtigung aus.

Die Richter stellten fest, dass der Hygienekontrolleur in 270 Fällen seinem Auftrag nicht nachgekommen war. Er hatte entweder keine Ermittlungen eingeleitet oder diese nicht weiter verfolgt. Zudem habe er bestimmte Informationen nicht an die zuständige Landesstelle weitergeleitet.

Der Beamte versuchte sich herauszureden: Manche der Erkrankten hätten sich nur vorübergehend in seinem Zuständigkeitsbereich aufgehalten. Desweiteren sei er oft nicht hinreichend unterwiesen und unterstützt worden. Die Richter sahen das anders: Der Gesundheitsaufseher hatte immer schriftliche Anweisungen erhalten. Er habe sogar einfachste Verfahrensschritte nicht eingeleitet. Er hätte sich auch jederzeit mit dem zuständigen Amtsarzt absprechen können.

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