Handelsabkommen

ACTA gefährdet Generikahandel

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Berlin -

Zwei internationale Handelsabkommen könnten künftig die Arzneimittelversorgung in ärmeren Ländern gefährden. Davor warnen mehrere Hilfsorganisationen. So könnte beispielsweise das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) den Zugang zu günstigen Generika einschränken, kritisiert das „Aktionsbündnis gegen Aids“. Ein weiteres Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien könne zudem die indische Arzneimittelproduktion behindern.

 

ACTA ist ein Handelsübereinkommen zwischen der EU, den USA sowie neun weiteren Staaten zur Bekämpfung von Produktpiraterie. Besonders wegen der vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten im Internet führt das Abkommen aktuell zu Protesten. Doch das Abkommen könnte auch Generika betreffen: Denn laut ACTA sollen Zollbehörden von sich aus tätig werden und die Freigabe verdächtiger Waren aussetzen können – auch auf Antrag von Originalherstellern.

Dem „Aktionsbündnis gegen Aids“ zufolge übersteigt dies die Kompetenz der Behörden. Kombiniert mit den hohen Schadensersatzforderungen, die auf der Menge der Produkte, dem Produktwert und den entgangenen Gewinne basieren, führe dies dazu, dass Medikamentenlieferungen fälschlicherweise aufgehalten würden. Dies wirke insgesamt abschreckend auf die Generikahersteller, sodass sich Medikamente verteuern würden, befürchtet das Aktionsbündnis.

Der Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ zufolge könnte das geplante EU-Indien-Freihandelsabkommen Generika aus Indien zusätzlich betreffen. Das asiatische Land liefert als „Apotheke der Armen“ 80 Prozent der HIV-Medikamente, die unter anderen in Afrika eingesetzt werden. Die Organisation befürchtet nun die Einführung der Datenexklusivität, einem exklusiven Nutzungsrecht für Daten aus klinischen Studien. Generikahersteller müssten dann die Tests wiederholen, sodass sich die Einführung von Generika um fünf bis zehn Jahre verzögern und hohe Kosten mit sich bringen würde, so „Ärzte ohne Grenzen“.

Zudem könnte es Originalherstellern künftig möglich sein, die indische Regierung zu verklagen, wenn diese beispielsweise die Arzneimittelpreise reguliert oder ein Patent aufhebt, kritisiert die Hilfsorganisation.

 

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