Berufsgerichtsverfahren

1,8 Promille im Notdienst APOTHEKE ADHOC, 18.06.2012 10:47 Uhr

Berlin - Eine Apothekerin in Bayern muss ein Bußgeld von 3000 Euro bezahlen, weil sie im Notdienst betrunken war. Bei einer nächtlichen Polizeikontrolle in der Apotheke hatte ein freiwilliger Alkoholtest eine Blutalkoholkonzentration von 1,8 Promille ergeben. Die Apothekerin musste die Apotheke schließen.

Das Berufsgericht für Heilberufe am Landgericht München I verhängte ein Bußgeld in Höhe von 3000 Euro gegen die Apothekerin. Sie soll wegen drei vergleichbarer Vorfälle bereits früher berufsrechtlich in Erscheinung getreten sein.

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Ältere Kommentare lesen 2 Kommentare
  • 19.Juni 2012, 13:14Uhr
    Community Mitglied

    #2erst die Wichtigkeit in Frage stellen..

    ... und dann drei Zusatzfragen stellen. Okay. Äh... a propos "destilator" : Immer schön auf die Fuselöle achten ;-)

  • 18.Juni 2012, 11:23Uhr
    Community Mitglied

    #1okay..

    aber wo liegt die unglaubliche wichtigkeit bei diesem artikel ? ist schon was über die hintergründe bekannt ? und seit wann macht die Polizei "Stichkontrollen" in Apotheken ? ist damit zu rechnen das es in ganz deutschland passiert ? *muss dann weg, mein destilator braucht meine aufmerksamkeit*

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