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Keine Nahrungsergänzung aus dem Netz

APOTHEKE ADHOC/dpa, 14. November 2008, 12:42 Uhr

  • Nahrungsergänzung oder Arzneimittel? Behörden fordern schärfere Kontrollen des Internethandels mit Lebensmitteln und Kosmetika.Foto: Elke Hinkelbein
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Karlsruhe -

Für die Überwachung des Internethandels mit Produkten, die im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetika angesiedelt sind, fehlen nach Ansicht von Experten geeignete Kontrollinstrumente. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA) versucht in einer Pilotstudie, sich einen Überblick über die im Internet angebotenen Produkte zu verschaffen. Bisheriges Fazit der Überwacher: Die meisten Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika aus dem Internet sind unzureichend gekennzeichnet oder sogar gesundheitsgefährdend.

Das Amt kontrolliert seit einiger Zeit den Internethandel von so genannten Borderline-Produkten, die als Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika eingestuft werden können. Je nach Klassifikation wären dann die entsprechenden Auflagen zu beachten, was aber im Alltag nicht passiert. So würden selbst Produkte mit Kava-Kava oder Yohimbin als Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel angeboten, so ein Sprecher der Behörde gegenüber APOTHEKE ADHOC.

„Die bisherigen Ergebnisse lassen die Vermutung zu, dass wir erst bei der Spitze des Eisbergs sind und ganz neue Strategien erarbeiten müssen, um diesem illegalen Internethandel Grenzen zu setzen“, sagte die Leitende Veterinärdirektorin Susanne Hartmann.

Bei einer Recherche im Internet seien von insgesamt 371 Produkten nur jeweils etwa ein Drittel der Nahrungsergänzungsmittel und der Kosmetika als unbedenklich oder „verkehrsfähig“ eingestuft worden. Auffällig waren neben irreführenden Werbeaussagen auch arzneiliche Zweckbestimmungen, die das Mittel eigentlich als Medikament auswiesen.

Die Grenzen zwischen Arznei-, Nahrungsergänzungs- und kosmetischen Mitteln seien keineswegs stets erkennbar, warnte Hartmann. „Beispielsweise versprechen viele kosmetische Produkte neben der äußeren Wirkung auch einen tiefergehenden Einfluss auf den Organismus.“ Der Internethandel mit diesen Grenzprodukten zu Arzneimitteln sei besonders problematisch, weil dabei wiederholt gegen das Lebensmittelrecht verstoßen und nicht zugelassene Zusatzstoffe verwendet würden.

„Ein Risiko für den Verbraucher besteht hier besonders durch arzneilich wirksame Stoffe, die ohne ärztliche und pharmazeutische Überwachung und ohne Aufklärung des Verbrauchers über die Risiken und Nebenwirkungen eingenommen werden“, warnte Hartmann.

Nach CVUA-Angaben kommt je ein Drittel der untersuchten Händler aus Deutschland, aus der restlichen EU und aus Nicht-EU-Ländern wie USA, Kanada, Thailand, Russland und Mauritius. „Vielen Verkäufern aus dem Ausland ist es durchaus bewusst, dass sie Waren nach Deutschland verkaufen, die hier nicht zugelassen oder nicht verkehrsfähig sind“, berichtet Hartmann.

Oft werde der Kunde darauf hingewiesen, sich selbst davon zu überzeugen, ob das gewünschte Produkt in seinem Land für den freien Verkauf zugelassen sei. „Ihm wird damit die Verantwortung übertragen, die Legalität der Produkte herauszufinden“, kritisierte Hartmann.

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