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Präimplantationsdiagnostik

Katholiken gegen Embryonen-Tests

dpa, 13. Oktober 2010, 19:01 Uhr

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Bonn -

Die katholische Kirche lehnt die umstrittenen Gentests an Embryonen strikt ab. „Die Selektion extrakorporal erzeugter Embryonen ist ein massiver Verstoß gegen Buchstaben und Geist von Grundgesetz und Embryonenschutzgesetz“, erklärte Weihbischof Anton Losinger. Er gehört dem Deutschen Ethikrat sowie der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz an.

Die Verwerfung eines Embryos aufgrund eines auffälligen Chromosomenbefundes verstoße nicht nur gegen die Menschenwürde und das Grundrecht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit, sondern auch gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung. Dieses schütze einen Embryo mit voraussichtlichem Gendefekt ebenso vor Diskriminierung wie geborene Menschen mit Behinderung.

Der Bundesgerichtshof hatte im Juli geurteilt, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) nach einer künstlichen Befruchtung nicht verboten sei. Das Embryonenschutzgesetz geht auf diese Frage nicht ein. Als es erlassen wurde, war die PID in Deutschland noch nicht verfügbar. Losinger forderte, die sich durch das Urteil ergebenden Lücken im Gesetz zu schließen - etwa durch ein Verbot der PID. Eine begrenzte Zulassung sei nicht möglich. Denn wo es um Lebensrecht und Menschenwürde gehe, dürfe es keine Kompromisse geben.

Die PID ist in der Regierungskoalition umstritten. Während Teile der CDU sich für ein Moratorium aussprechen, an dessen Ende ein Verbot stehen soll, will die FDP begrenzte Tests notfalls mit den Stimmen der Opposition durchsetzen.

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