Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
APOTHEKE ADHOC, 09. September 2011, 12:44 Uhr
Professor Dr. Gerd Glaeske: Gesundheitsökonom und Apotheker. Mitherausgeber des Barmer-Arzneimittelreports. Ex-Sachverständiger der Bundesregierung und Zuzahlungsforscher für die Versandapotheke Sanicare. Mit seinem Auftritt in der Sat1-Sendung „Akte“ hat er in der Branche wieder für Krawall gesorgt. Jetzt gibt es pharmazeutischen Gegenwind.
In den „Akte-TopTipps“ hatte Glaeske Verbrauchern empfohlen, Arzneimittel nach Überschreiten des Verfallsdatums nicht zwingend zu entsorgen. Das Verfallsdatum sei lediglich als „Empfehlung“ zu verstehen, so Glaeske. „Das heißt nicht, dass einen Tag nach Verfallsdatum das Mittel nicht mehr wirkt.“ Nur bei äußerlich erkennbaren Qualitätsmängeln solle man „vielleicht zurückhaltend“ sein.
Professor Dr. Theo Dingermann von der Universität Frankfurt stellte sich gegen diese Behauptung: „Eine Haltbarkeitsangabe zu einem Arzneimittel ist keineswegs eine Kennzeichnung, die auf eine Verpackung aufgedruckt wurde, weil dort noch Platz war. Im Gegenteil: Diese Angabe ist Teil der Zulassung des Arzneimittels, und sie basiert auf umfangreichen experimentellen Daten.“ Die Relevanz und Verbindlichkeit dieser Angabe sei schon daran erkennbar, dass nach dem Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit unter anderem dann verliert, wenn das Verfallsdatum überschritten sei, so Dingermann, der auch Mitglied der Chefredaktion der Pharmazeutischen Zeitung ist.
„Zweite Wahl-Arzneimittel gibt es nicht und darf es auch nicht geben“, so Dingermann weiter. „Wenn ein von den Medien stark nachgefragter Arzneimittelexperte die Relevanz des Haltbarkeitsdatums relativiert, wird dies von vielen Menschen so verstanden, dass man diese Angabe tatsächlich auch ignorieren kann. Aus pharmazeutischer Sicht ist dies völlig inakzeptabel und aus rechtlicher Sicht derzeit auch nicht haltbar.“
apotheke adhoc Debatte 7 Kommentare
MitdiskutierenWo hat das Prof. Dingermann gesagt ?
Nur in der PZ ? Oder ist das eine ABDA-Presse-Mitteilung ? wo wurde das gedruckt ?
Frei nach Robert Gernhardt
Paulus schrieb an den Glaeske's Gerd: Weißt du, was dein Gered mich schert? Auch schrieb er weiter: Einnahme nach Verfall, Mann, was ist das für'n Schwall. Pack dich und deine Thesen, bist lang genug im TV gewesen. Verzapf woanders deinen Müll, weil niemand dich mehr hören will! Paulus hat recht, das muss man sagen - doch wer tät's dem Gleaske sagen wagen?!
so weit, so gut...
.....das problem ist nur, dass die glaeskes, lauterbachs und konsorten für ihren versammelten unsinn eine plattform bekommen, die mediale wirkung hat. dieser gegenwind ist gut aber medial ein laues lüftchen....wo bleibt die breite, öffentliche gegendarstellung.
Dingermann: ARD statt PZ
Der Mann war doch sogar "Professor des Jahres", Glaeske höchstens "Kassen-HiWi des Jahres". Der Theo gehört in die ARD, nicht in die staubige PZ.
Zuzahlungsforscher
Zuzahlungsforscher, Gratulation zu diesem Begriff, mir geht das Schmunzeln nicht aus dem Gesicht.
Ja...
... der Dingermann ist doch - zumindest in seinen Vorträgen - ein formidabler Performancer. Wieso also, laden die Medien ihn nicht mal ein... anstatt Glaeske.
so weit, so gut...
...so richtig. nur, wie kommt diese botschaft ans volk. wir lernen jeden tag, dass wirrköpfe plattformen bekommen, seriöse kommentare verpuffen. eingebrannte meinung ändert sich dann nicht. am ende sind die anstrengungen schwachsinnige kommentare zu korrigieren ohne wirkung.