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Betäubungsmittel

BKA warnt vor „Legal Highs“

APOTHEKE ADHOC, 20. Dezember 2010, 15:15 Uhr

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Berlin -

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor dem Konsum von Drogen, die als vermeintlich legale Substanzen gehandelt werden, so genannten „Legal High“-Produkten. Sie werden als Badesalze, Lufterfrischer oder Kräutermischungen deklariert und als angeblich legale Alternative zu herkömmlichen Drogen angeboten.

Die harmlos wirkenden Produkte enthalten den Angaben des BKA zufolge jedoch meistens Betäubungsmittel (BTM) oder ähnlich wirkende Stoffe, die nicht ausgewiesen werden. Sie unterliegen damit dem BTM- beziehungsweise dem Arzneimittelgesetz.

Dem BKA wurden Fälle aus ganz Deutschland bekannt, in denen es nach dem Konsum von „Legal High“-Produkten zu teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen kam. Die meist jugendlichen Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen in Krankenhäusern notfallmedizinisch behandelt werden. Erst kürzlich hatten Polizei und Ärzte vor der Kräuterdroge mit dem Namen „Lava Red“ gewarnt.

„Aufgrund der häufig fehlenden Deklarierung der Wirkstoffe wissen die Konsumenten nicht, welchen Wirkstoff sie sich in welcher Konzentration zuführen“, sagt BKA-Präsident Jörg Ziercke. Weder die Wirkung noch die Nebenwirkungen der meist unerforschten Substanzen könnten eingeschätzt werden. Da die Wirkstoffzusammensetzung eines Produktes oftmals im Zeitverlauf verändert werde, könnte auch bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gleichen Dosierung und der gewohnten Wirkung gerechnet werden.

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