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Apotheken-Pick-up

„Vorteil24“ muss wieder vor Gericht

Alexander Müller, 23. November 2011, 12:02 Uhr

  • Unzulässige Drittgeschäfte? Das Pick-up-Konzept "Vorteil24" von Linda hat Ärger mit der Wettbewerbszentrale.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin -

Das Pick-up-Konzept „Vorteil24“ bleibt weiter rechtlich umstritten. Die Wettbewerbszentrale mit Sitz in Bad Homburg will ein Musterverfahren gegen einen Linda-Apotheker führen, der für die niederländische Montanus Apotheke Rezepte sammelt. Der Apotheker aus Bayern wurde bereits abgemahnt, die Klage wird derzeit vorbereitet.

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Bei „Vorteil24“ bestellen die Kunden in einer der offiziell 250 teilnehmenden Linda-Apotheken ihre Arzneimittel in den Niederlanden. Weil die Medikamente laut den Geschäftsbedingungen formal in Holland abgegeben werden, zieht Montanus aus dem Mehrwertsteuergefälle Gewinne. Daraus erhalten auch die Kunden Boni und die teilnehmenden Apotheker eine Provision. Wegen der Verlagerung der Abgabe muss sich Montanus bereits vor dem Finanzgericht verantworten. Auch das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen hält das Modell für unzulässig.

Aus Sicht der Wettbewerbszentrale ist die Frage der Arzneimittelabgabe ebenfalls nicht sauber geklärt. Dabei geht es auch um die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Zudem bemängeln die Wettbewerbshüter, dass die Linda-Apotheken unzulässige Drittgeschäfte in ihrer Offizin durchführten.

Linda ist dagegen von der Rechtssicherheit des Modells überzeugt. Ebenso vom wirtschaftlichen Erfolg: Im Durchschnitt seien rund 25 Prozent mehr Ertrag mit „Vorteil24“ zu erzielen, wirbt die Kooperation bei ihren Mitgliedern.

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apotheke adhoc Debatte 1 Kommentar

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Community Mitglied 24. November 2011, 18:07 Uhr
#1 Angriff auf Vorteil24 - die wie vielte nochmal?

Jungs habt Ihr denn wirklich nichts besseres zu tun?
Die Deutschen Apotheken haben zur Zeit doch wirklich einige Probleme durch AMNOG II, mit ihren Logistikern, die immer bessere Konditionen anbieten und Ihr wollt tatsächlich glaubhaft verkaufen, dass Ihr Ressourcen frei habt um eine nun plötzlich wichtige ideologische Schlacht zu kämpfen?
- Komisch in den Jahren bevor der Versandhandel zugelassen wurde, aber dennoch betrieben und intensiv von den Krankenkassen beworben wurde, gab es diese Energieressourcen nicht oder war da die ABDA/DAV/LAV-Ebene noch nicht erfunden oder gar in den Betriebsferien? Auch die Jahre danach wurde der Versandhandel von Euch doch immer nur bagatellisiert. Welche Pickup-Stelle ist denn schon mal vom Pharmazierat richtig geprüft worden. Gibt es denn hier keine Gefahren bei der Aktutversorgung, die vom Laien fehl eingeschätzt wurde? - Diese Gefahren gibt es bei Vorteil24 eben nicht (!), hier stolpert der Kunde immer erst über pharmazeutisches Fachpersonal. Nur weil Vorteil24 qualititiv in einer anderen Liga spielt werdet Ihr auf einmal wach und sucht nach rechtlichen Winkelzügen um die Qualtätsverbesserung wieder abzuschaffen. - Wem bitte wollt Ihr das verkaufen? So blöd ist kein Politiker oder Richter, als dass Ihr ihm einen Vorteil als Nachteil verkaufen könnt.

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