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Parallelhandel

Reimportpackungen vor dem EuGH

Janina Rauers, 01. Juni 2011, 09:01 Uhr

  • Streit um Umverpackung: Der EuGH muss zur Kennzeichnung von Reimporten entscheiden.Foto: Elke Hinkelbein
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Berlin -

Originalhersteller würden Reimporte am liebsten ganz verbieten lassen. Regelmäßig ziehen die Konzerne vor Gericht, um ihre Präparate vor dem grenzüberschreitenden Weiterverkauf durch andere Unternehmen zu schützen. In Dänemark hat der US-Konzern Merck nun Orifarm und Paranova verklagt. Der Vorwurf: Die Packungen seien nicht ausreichend gekennzeichnet. Derzeit beschäftigen die beiden Fälle den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Merck kritisiert, dass die Importeure das Umverpacken von Tochterfirmen durchführen lassen, dies aber nicht auf den Packungen vermerken. In erster Instanz war das dänische See- und Handelsgericht der Argumentation gefolgt. Orifarm und Paranova gingen in Berufung, der Oberste Gerichtshof in Dänemark legte dem EuGH die Frage nach der Kennzeichnung zur Vorabentscheidung vor.

In seinen Schlussanträgen kritisiert der Generalanwalt Yves Bot, Mercks Klagen seien ein Versuch, „einen weiteren Grund zu schaffen, mit dem sich der Inhaber einer Marke Parallelimporten von Arzneimitteln widersetzen kann“. Ausnahmen vom freien Warenverkehr seien deshalb eng auszulegen.

Laut Bot reicht der Name des Importeurs auf der Packung aus, wenn dieser die Kontrolle und Verantwortung übernimmt. Wenn das Umpacken dagegen unabhängig und in eigener Verantwortung eines anderen Unternehmens erfolgt, müsse dies auf der Packung angegeben werden.

Gefahren für den Ruf der Marke des Originalherstellers sieht der Generalanwalt nicht. Wichtig sei, dass der Verbraucher erkennen könne, wer für das Umpacken verantwortlich ist. Die Beantwortung der Frage, wer bei Orifarm - dem zweitgrößten europäischen Reimporteur und Mutterunternehmen von Pharma Westen - und Paranova das Umverpacken kontrolliert und verantwortet, verweist Bot zurück an das dänische Gericht.

Die Reimporteure in Deutschland warten nach eigenen Angaben das EuGH-Urteil gelassen ab. Schließlich werde nicht durch Tochterfirmen oder Lohnhersteller umgepackt, hieß es beispielsweise bei Kohlpharma, Pharma Gerke und CC Pharma. Auch Eurim-Chef Andreas Mohringer, der sein Produktionsgeschäft in eine eigene Tochterfirma ausgegliedert hat, wertet den Streit in Dänemark als länderspezifischen Sonderfall: In Deutschland werde der Name des pharmazeutische Unternehmens angegeben, das sowohl für den Vertrieb als auch für die Endfreigabe der Chargen verantwortlich sei.

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