PHOENIX - Apotheken Management Center Regeneratio B12® APOTHEKE ADHOC Stellenmarkt
Wort & Bild Verlag
ACA Müller ADAG Pharma AG
APOTHEKE ADHOC - Quiz
Einkaufskonditionen

Rabatte für Großhandels-Apotheken

Alexander Müller, 08. Februar 2012, 12:36 Uhr

  • Rabatte nach Umsatz: Ratiopharm bietet Apotheken mit Großhandelslizenz besondere Konditionen im Direktgeschäft.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -

Die Großhändler fürchten nach der Umstellung ihrer Marge neue Konkurrenz: Wegen der Fixpauschale pro Packung sind günstige Schnelldreher für den Direktvertrieb attraktiv geworden. Die Regierung hat zwar noch klargestellt, dass auch die Hersteller bei Direktgeschäften keine Rabatte aus den 70 Cent gewähren dürfen. Für Apotheken mit Großhandelslizenz gilt das aber nur bedingt. Und genau in diesem Segment gibt es jetzt die ersten Angebote aus der Industrie.

Anzeige Bewerben Sie sich jetzt!

Der Außendienst von Ratiopharm wirbt bei Apotheken mit Großhandelserlaubnis aktuell mit einer Rabattstaffel. „Kleinhändler“ – wie sie im Teva-Konzern genannt werden – können ab einem Jahresumsatz von 200.000 Euro zum ApU einkaufen. Zusätzlich zur prozentualen Marge von 3,15 Prozent sowie bis zu 1 Prozent Skonto gehen also die 70 Cent an die Apotheken.

Bei geringeren Umsätzen vereinnahmt Ratiopharm die Großhandelspauschale jedoch teilweise für sich: Zwischen 50.000 und 100.000 Euro Umsatz heißt es etwa ApU + 50 Cent, darunter sogar ApU + 70 Cent. Offenbar sollen sehr gezielt Einkaufsverbünde angesprochen werden, denn jeder Außendienstmitarbeiter darf nicht mehr als fünf solcher Vereinbarungen schließen.

Die Apotheken verpflichten sich, pro Woche mindestens 3000 Packungen abzunehmen, wobei über das Jahr verteilt 400 verschiedene Artikel zusammen kommen müssen. Geliefert wird maximal im Wochenrhythmus. Werden Produkte der Schwesterfirma AbZ mit bestellt, erhöhen sich alle Schwellen um 50.000 Euro. Offizielle Angebote sind das einem Ratiopharm-Sprecher zufolge aber nicht.

Die rechtliche Einschätzung dieser Konditionenpolitik fällt unterschiedlich aus. Im Direktgeschäft mit Apotheken müssen die Unternehmen prinzipiell mindestens die 70 Cent Fixpauschale aus der Großhandelsvergütung aufschlagen – die zunächst vermutete Lücke im Rabattverbot wurde mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) endgültig geschlossen. Im Zweifelsfall, so stellte das BMG noch klar, müssen Apotheken mit Großhandelserlaubnis nachweisen, dass sie nicht für den Eigenbedarf einkaufen.

Komplettansicht

Lesen Sie auch

Neuere Artikel zum Thema

Sie müssen sich zuerst anmelden um an der Diskussion teilnehmen zu können
Anzeige
TEVA / AbZ

Newsletter

Newsletter kostenlos abonnieren

Anzeige
Jetzt verfügbar

Verkaufsstart von Regeneratio B12® Mehr

Kommentar

Der Wahn des Großkunden

Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr

Porträt

Der Tag der Apotheke

Am 10. September 1998 fand der Tag der Apotheke zum ersten Mal statt, damals unter dem Motto „Ihre Apotheke macht's möglich“. Seitdem informieren Apotheker jedes Jahr über verschiedene Themen. Die... Mehr

Weiteres