Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Alexander Müller, 08. Februar 2012, 12:36 Uhr
Der Außendienst von Ratiopharm wirbt bei Apotheken mit Großhandelserlaubnis aktuell mit einer Rabattstaffel. „Kleinhändler“ – wie sie im Teva-Konzern genannt werden – können ab einem Jahresumsatz von 200.000 Euro zum ApU einkaufen. Zusätzlich zur prozentualen Marge von 3,15 Prozent sowie bis zu 1 Prozent Skonto gehen also die 70 Cent an die Apotheken.
Bei geringeren Umsätzen vereinnahmt Ratiopharm die Großhandelspauschale jedoch teilweise für sich: Zwischen 50.000 und 100.000 Euro Umsatz heißt es etwa ApU + 50 Cent, darunter sogar ApU + 70 Cent. Offenbar sollen sehr gezielt Einkaufsverbünde angesprochen werden, denn jeder Außendienstmitarbeiter darf nicht mehr als fünf solcher Vereinbarungen schließen.
Die Apotheken verpflichten sich, pro Woche mindestens 3000 Packungen abzunehmen, wobei über das Jahr verteilt 400 verschiedene Artikel zusammen kommen müssen. Geliefert wird maximal im Wochenrhythmus. Werden Produkte der Schwesterfirma AbZ mit bestellt, erhöhen sich alle Schwellen um 50.000 Euro. Offizielle Angebote sind das einem Ratiopharm-Sprecher zufolge aber nicht.
Die rechtliche Einschätzung dieser Konditionenpolitik fällt unterschiedlich aus. Im Direktgeschäft mit Apotheken müssen die Unternehmen prinzipiell mindestens die 70 Cent Fixpauschale aus der Großhandelsvergütung aufschlagen – die zunächst vermutete Lücke im Rabattverbot wurde mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) endgültig geschlossen. Im Zweifelsfall, so stellte das BMG noch klar, müssen Apotheken mit Großhandelserlaubnis nachweisen, dass sie nicht für den Eigenbedarf einkaufen.
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