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Pantoprazol-Patent

Nycomed will Schadenersatz von Teva

APOTHEKE ADHOC, 19. Juli 2010, 11:08 Uhr

  • Konkurrenz trotz Patent: Das Pantoprazol-Patent von Nycomed ist gültig, dennoch darf es weiterhin Generika geben.
Berlin -

Der schweizerische Pharmakonzern Nycomed hat im Patentstreit um seinen Blockbuster Pantoprazol in den USA erneut einen Erfolg erzielt: Das US-Bezirksgericht New Jersey bestätigte sein Urteil vom April dieses Jahres und erklärte das Patent für den Protonenpumpenhemmer für gültig. Die Richter erkannten auch den Parallelvertrieb mit Wyeth als legal an.

Der Konzern hatte gegen Teva und den indischen Generikahersteller Sun Klage wegen Patentverletzung eingereicht, weil die Firmen Ende 2007 beziehungsweise Anfang 2008 eigene Pantoprazol-Produkte auf den Markt gebracht hatten. Das Pantoprazol-Patent in den USA läuft nach Angaben von Nycomed erst im Januar 2011 aus. Im Januar 2008 hatte Nycomed allerdings mit Wyeth als Vertriebspartner ein eigenes Generikum eingeführt.

Trotz des Urteils können die Generika vorerst auf dem Markt bleiben. Wie Teva und Sun mitteilten, untersagte ihnen das Gericht nicht, ihre Produkte auch vor Ablauf des Patents weiter zu verkaufen. Grund sind den Angaben zufolge weitere anhängige Klagen im Zusammenhang mit dem Patent.

Nycomed kündigte unterdessen an, Teva und Sun auf Schadenersatz zu verklagen. Im Jahr 2007 habe Protonix Umsätze in Höhe von 1,9 Milliarden US-Dollar (umgerechnet etwa 1,47 Milliarden Euro) eingespielt, nach der Einführung der Generika seien die Verkäufe beträchtlich gesunken.

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