Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Désirée Kietzmann, 09. Februar 2011, 14:49 Uhr
Die Arztpraxen in Sachsen-Anhalt werden in der nächsten Grippesaison von einer Apotheke aus Nordrhein-Westfalen mit Influenza-Impfstoffen beliefert. Die Krankenkassen des Landes, die die Versorgung erneut ausgeschrieben hatten, erteilten der Schloss Apotheke in Bergisch Gladbach den Zuschlag für das komplette Bundesland. Inhaber ist Markus Kerckhoff, Bruder des ehemaligen Avie-Geschäftsführers Dr. Thomas Kerckhoff.
Wie im Vorjahr gehen alle drei Losgebiete (Magdeburg, Halle, Dessau) an einen Vertragspartner. Insgesamt hatten sich sieben Apotheken an der Ausschreibung beteiligt. Boris Osmann, der mit seiner Stern-Apotheke in Magdeburg in dieser Grippesaison ganz Sachsen-Anhalt beliefert hat, zog den Kürzeren. Zuschlagskriterium war der günstigste Preis.
Anders als in dieser Saison, in der die Bedienung der Rezepte noch innerhalb von einem Tag vorgesehen war, muss die Apotheke laut Vertrag im kommenden Herbst und Winter erst 48 Stunden nach Eingang der Bestellung die Grippeimpfstoffe ausliefern. Kerckhoff arbeitet mit dem Logistiker Transoflex zusammen. Die Distanz zwischen Lieferant und Empfänger - zwischen Bergisch Gladbach und Magdeburg liegen mehr als 400 Kilometer - sieht Kerckhoff nicht als problematisch an: „Transoflex stellt die Belieferung täglich von Berlin bis Berchtesgaden sicher, somit gerne auch in Sachsen-Anhalt.“
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apotheke adhoc Debatte 1 Kommentar
Mitdiskutierengroßes ?
Gilt für Krankenkassen nicht neuerdings das Kartellrecht ?
Alle Krankenkassen eines Bundeslandes schreiben aus und alle Losgebiete haben einen Lieferanten ? 48 Stunden reichen, da wird es sicherlich beim nächsten "völlig überraschenden" Wintereinbruch keine Probleme geben. Denn wenn es nicht klappt müssen wir Apotheker vor Ort liefern. Denn eine Teil-/ Kündigung des Liefervertrages ist nicht erfolgt.
Das sowas rechtlich korrekt sein soll ist völlig unverständlich.