Vivavita freut sich über Abmahnung Alexander Müller, 02.05.2012 10:01 Uhr
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Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz? Bei dem Verein Vivavita bekommen die Mitglieder die Rezeptgebühr erstattet.Elke Hinkelbein
Berlin - Die Wettbewerbszentrale geht wie angekündigt gegen den „Zuzahlungsclub“ Vivavita vor. Bei dem Verein bekommen die Mitglieder die gesetzliche Zuzahlung erstattet, wenn sie ihre Medikamente bei bestimmten Partnerapotheken bestellen. Die Wettbewerbszentrale sieht darin einen Verstoß gegen die Preisbindung. Vivavita freut sich einem Sprecher zufolge über die Abmahnung und die nun anstehende gerichtliche Klärung.
Die Wettbewerbszentrale hatte schon im März 2010 vor dem Landgericht Cottbus ein Verfahren gegen die EU-Versandapotheke geführt und gewonnen. Das Gericht verbot der Apotheke, für die Kooperation mit Vivavita zu werben. Weil das Konzept nach wie vor besteht, laufen derzeit neue Verfahren gegen die Versandapotheke mit Sitz in Cottbus.
Doch aus Sicht der Wettbewerbszentrale verstößt auch Vivavita gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Arzneimittelgesetz. Schließlich sei der Verein aktiv daran beteiligt, den teilnehmenden Apotheken einen Vorteil gegenüber anderen zu verschaffen.
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