Testkauf mit falschen Rezepten Alexander Müller, 03.07.2012 14:29 Uhr
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Falsche Kontrolle: Im baden-württembergischen Pforzheim wurde offenbar ein Testkauf mit einem falschen Rezept durchgeführt.Marcus Witte
Berlin - Der Streit um den „Zuzahlungsclub“ Vivavita nimmt allmählich groteske Züge an: Apotheker Christian Kraus hatte die mutmaßlich an dem Konstrukt beteiligte EU-Versandapotheke mehrfach abgemahnt. Er wirft deren Inhaberin Kerstin Thierfelder vor, ihren Kunden über den Verein Vivavita die Rezeptzuzahlung zumindest teilweise zu erlassen. Nachdem Kraus nach eigenen Angaben schon von Vivavita-Vertretern unter Druck gesetzt worden war, hat er jetzt neuen Ärger mit der EU-Versandapotheke.
Kraus hatte mit Hilfe eines Testkäufers nachgewiesen, dass auch Kunden der EU-Versandapotheke (Apotheke in der Priormühle, Cottbus) die Hälfte der Zuzahlung erlassen wird, obwohl diese nicht Mitglied bei Vivavita sind. Gegen die beteiligte Firma Koch Pharma hat zuletzt das Landgericht Karlsruhe ein Urteil erlassen.
Thierfelder hatte ihrerseits Testkäufe in den Apotheken von Kraus und dessen Mutter durchführen lassen und den Apotheker wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt. Ein Testkäufer hatte dabei ein bereits abgelaufenes Rezept in seiner Apotheke eingelöst.
Kraus ging der Sache nach, kontaktierte die Kundin, für die das Rezept ausgestellt worden war. Dabei stellte sich heraus, dass diese ihr Rezept ursprünglich bei der Apotheke im Lausitzpark in Cottbus eingelöst hatte, die ebenfalls Thierfelder gehört. Offenbar war die Verordnung aber dort nicht bedruckt worden. Die Kundin hat eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass sie Thierfelder keine Erlaubnis erteilt hatte, das Rezept für einen Testkauf zu verwenden. Kraus hat in der Sache den Datenschutz eingeschaltet.
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#5Rückgrat gezeigt !
... bei all den Perversionen, denen wir als Apotheker im Alltag ausgesetzt sind, ist die von Kollege Kraus konsequent umgesetzte Linie völlig richtig und beispielhaft! Die meisten unter uns jammern, leiden, schimpfen und wählen doch immer diesselben... Handeln - mit allen Risiken und Nebenwirkungen - ist angesagt, liebe Kollegen! Dem einen mag es als "Kleinkrieg" vorkommen, in Wahrheit sind doch solche Auswüchse, wie sie von dem Zuzahlungserstattungs-Verein in anzweifelbarer Nähe einer bestimmten Versandapotheke gelebt werden, schlicht ungesetzlich und für JEDEN Kollegen inakzeptabel. Wir reden uns den Mund für umsonst blutig, warum das Medikament einmal was kostet, im Hausarzt-Vertrag aber nicht, letztes mal ne andere Farbe hatte, etc., während andere Rezepte sammeln lassen und das Vereinsrecht missbraucht wird, um die Deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AmPrVO) zu BEUGEN. Sind wir denn in Holland?! Unser Kollege - das Original - verdient Generika, um die Aufmerksamkeit von Politik und Medien genau auf solche Missstände, wie sie auch von außerhalb in unser tägliches Beratungsleben in de Apotheke hineinwirken, hinzuführen.
#4
Dieser Kommentar wurde entfernt.
#3@2: Völlig richtig
wir müssen uns wehren....Und der Name Blüher hat in Kollegenkreisen gewisse Bekanntheit schon seit 25 Jahren...
#2Wir sollten Kollegen Kraus beistehen... zu #1
Es ist absolut kein Kleinkrieg, sondern eine lobenswerte Aktion, die Kollege Kraus dort macht. Es kann nicht sein, dass Thierfelder systematisch gegen Gesetze verstößt. Kein Finanzamt würde sich eine Steuerhinterziehung gefallen lassen, aber Thierfelder ignoriert jede Gesetzlichkeit. Dann kann Thierfelder auch gleich Morphium und Co. in die Freiwahl stellen, Gesetze interessieren doch eh nicht mehr dort.... Weiter so Kollege Kraus, wir stehen hinter Ihnen, offenbar Ihre Kammer wohl nicht....
#1Grotesk
ist man sich nicht zu schade für so einen Kleinkrieg ? Und dann auch noch hier wie in der Bildzeitung aufbereitet. OMG