Managerhaftung

Gericht: Apobank fordert zu viel

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Düsseldorf -

Der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) droht im Streit um Schadenersatzforderungen gegenüber fünf ehemaligen Vorständen eine Niederlage: Die Bank hatte die Ex-Manager wegen Verlusten im Zuge der weltweiten Finanzkrise verklagt und fordert 66 Millionen Euro. Sie hätten mit der Investition in strukturierte Finanzprodukte ihre Sorgfaltspflichten verletzt und gegen das Spekulationsverbot verstoßen. Vor dem Düsseldorfer Landgericht konnten die Richter die Höhe der Summe nicht nachvollziehen.

Die Apobank habe nach vorläufiger Lage „die Latte ein bisschen zu hoch gehängt“, sagte Richterin Ulrike Bardo. „Die Klägerin verlangt viel.“ Die Parteien hatten zuvor um einen Hinweis gebeten, in welche Richtung das Verfahren laufen könnte. Mehr über ihre Einschätzung zu dem komplexen Thema wollten die Richter nicht verraten: Es wäre unredlich, eine vorläufige Einschätzung zu geben.

Hinweise gab es im Lauf der Verhandlung dann aber doch: Bankvorstände seien zwar selbstverständlich verpflichtet, Risiken sorgfältig zu prüfen. Sie müssten aber auch Geld verdienen. „Das kann auch mal daneben gehen“, so Bardo.

Die entscheidende Frage sei, ab wann grob fahrlässig gehandelt werde. Besondere Brisanz gewinne das Thema durch die Finanzkrise und die daraufhin aufgekommene Diskussion über die Verantwortung von Bankmanagern. „Wir haben aber nicht über rechtspolitische Fragen zu entscheiden, sondern darüber, ob ein individuelles Verschulden vorliegt oder nicht.“

Dabei gehe es um die Frage, wie sorgfältig die Banker ihre Investments geprüft hätten und ob sie die Risiken hätten erkennen können. Im konkreten Fall sei die Bankenkrise nicht unwesentlich gewesen, so Bardo. Diese sei „in dieser Schärfe nicht vorhersehbar“ gewesen.

Die letzte Gelegenheit, die Richter persönlich von ihrer Sichtweise zu überzeugen, nutzten beide Parteien nicht. Schon beim ersten Termin im September 2012 waren die Detailfragen über Stunden diskutiert worden.

Sollte die Apobank das Verfahren verlieren, müsste sie den ehemaligen Vorständen rückwirkend die einbehaltenen Pensionsansprüche auszahlen: „Wenn es dagegen anders kommt als angedeutet, müssten die einbehaltenen Beträge von der Klagesumme angezogen werden.“

Am 13. Juni will das Gericht sein Urteil verkünden. Sehr wahrscheinlich ist, dass das Verfahren dann in die nächste Instanz geht, womöglich am Ende sogar bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Alternativ könnten sich die Apobank und die Haftpflichtversicherer der ehemaligen Vorstände doch noch auf einen Vergleich einigen.

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