Kommentar

Im Zweifel vertagt

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Karlsruhe -

Das hatten sich die Beteiligten anders vorgestellt. Am heutigen Tag sollte das leidige Skonto-Thema entschieden werden und damit eigentlich der Vergangenheit angehören. Aber so einfach ist die Sache nicht: Nachdem schon die Vorinstanzen zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen waren, konnte der Bundesgerichtshof (BGH) noch zu keinem Urteil finden.

Dass der BGH heute zu keinem Ergebnis kam, kann nach dem Verlauf der Verhandlung eigentlich nur daran gelegen haben, dass es dem Anwalt des beklagten Großhändlers AEP gelungen ist, gehörige Zweifel am Spruch der Vorinstanz zu wecken. Offensichtlich konnte sich der 1. Senat für Wettbewerbsfragen nicht auf das vorbereitete Urteil verständigen. Vermutlich ist der Vorsitzende in die Entscheidung hineingegrätscht.

Jetzt vergehen weitere drei Monate, bis Klarheit herrscht. Allem Anschein nach haben die Richter in Karlsruhe die ganze Tragweite dieser Entscheidung zum Anlass für eine Verlängerung genommen. So trivial, wie sich dass in manchen bestellten Stellungnahmen und Gutachten liest, ist die Rechtsfrage nicht. Jedes Urteil greift tief in die Rechte der Beteiligten ein.

Unklar geblieben ist vor allem, was der eigentlich zuständige Gesetzgeber über den Skonto-Streit denkt. Auch bei den Richtern sind nicht alle Zweifel ausgeräumt. Obwohl schon alle Argumente ausgetauscht und hinreichend gewälzt worden sind, ist die Vertagung der Entscheidung um fast drei Monate ein klarer Beleg dafür, dass die Differenzen im Richtergremium nachhaltig sein müssen.

Für Großhändler und Apotheken ändert sich jetzt erst einmal nichts. Möglicherweise wurde der Termin der Verkündung solange vertagt, weil dann nicht nur die Richter aus den Sommerferien zurück sind. Dann ist auch die Bundestagswahl gelaufen. Wer weiß, ob auch das nicht ein Rolle gespielt hat?

Mit Sicherheit haben die Richter die Diskussion um das EuGH-Urteil und den Versandhandel aufmerksam verfolgt. Da gibt es zwar keine direkten Zusammenhänge – wenn man einmal davon absieht, dass in beiden Fällen die Wettbewerbszentrale geklagt hatte. Aber beide Urteile und ihre Folgen sind geeignet, die Rahmenbedingungen für die Arzneimittelversorgung erheblich zu verändern. Das ist eigentlich die Aufgabe der Politik.

Die nächste Bundesregierung wird und muss sich Gedanken über eine Neuordnung der Honorare für den Großhandel und die Apotheken machen. Das wissen auch die BGH-Richter. Nach dem 24. September wird jedenfalls klarer sein, in welche Richtung der politische Wind weht. Bis dahin haben die Richter vorerst Zeit gewonnen. Sie werden sich noch einmal genau ansehen müssen, wie der Groß- und Einzelhandel mit Arzneimitteln eigentlich funktioniert. Die Verhandlung hat gezeigt, dass nicht alle Beteiligten alle Details, Tücken und Feinheiten des Geschäfts kennen.

Eigentlich ging der Skonto-Streit ja nur um einen leidigen Newcomer im Großhandelsmarkt, dem man ein Bein stellen wollte. Jetzt ist daraus eine rechtliche und vielleicht auch politische Grundsatzfrage geworden. Ohne das Urteil zu kennen, ist eines klar: Der Skonto-Prozess hat eine Richtung genommen und eine Bedeutung gewonnen, die die Initiatoren nicht bezweckt haben. Darin steckt immer noch ein erhebliches Risikopotenzial für Apotheken wie Großhändler.

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