Arzneimittelautomat

Apotheker gewinnen gegen DocMorris

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Berlin -

Das Landgericht Mosbach (LG) bleibt bei seinem Nein zum Arzneimittelautomaten von DocMorris. Nachdem bereits vor einer Woche die Abgabe von OTC-Medikamenten am Terminal untersagt wurde, bestätigte die Richterin die Entscheidung heute noch einmal. Im aktuellen Fall ging es um drei Apotheker, die mit Unterstützung der Noweda geklagt hatten. Vorbei ist der Prozess immer noch nicht, weitere Verfahren sind anhängig.

Das Gericht hat es DocMorris damit verboten, apotheken- sowie verschreibungspflichtige Arzneimittel in Räumlichkeiten, die nicht in eine rechtsgültige Apothekenbetriebserlaubnis einbezogen sind, an Kunden abzugeben, soweit kein Apotheker anwesend ist. Bei Zuwiderhandlung droht der Versandapotheke ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Beate Rock, Inhaberin der Rock-Apotheken in Kirchhardt und Bad Rappenau, Dagmar Schäfer von der Schildwach-Apotheke in Epfenbach und Thomas Grzesiak, Inhaber der Stadt-Apotheke in Neckarbischofsheim, mahnten DocMorris wegen des Betriebs des Terminals ab. Da die Versandapotheke erwartungsgemäß keine Unterlassungserklärung abgab, ging der Fall vor Gericht. Unterstützt werden die Apotheker von der Noweda. Der Essener Großhändler hat im Namen der Kunden eine Frankfurter Kanzlei mit der Klage beauftragt.

Zur Begründung des Urteils wurden erneut die Punkte angeführt, die bereits in der vergangenen Woche zur Entscheidung im Streit zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und Docmorris führten: Alleine der Umstand, dass die Arzneimittel über ein Videoterminal angefordert würden, mache deren Abgabe nicht zur einer Bestellung über den Versandhandel.

In der vergangenen Woche war der LAV mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung erfolgreich: Die Kammer für Handelssachen, der dieselbe Richterin vorsaß, die heute für die Zivilkammer entschied, untersagte DocMorris auch die Abgabe von OTC-Medikamenten; die Versandapotheke kann im Eilverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) Beschwerde einlegen.

Die endgültige Entscheidung fällt erst im Hauptsacheverfahren. Parallel läuft das verwaltungsrechtliche Verfahren zwischen DocMorris und dem Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Aufsichtsbehörde hat das Modell als unzulässig untersagt, bis zur Klärung aber die Abgabe von OTC-Medikamenten zugelassen.

In Mosbach sind weitere Verfahren anhängig. Am Vormittag wurde der Antrag eines weiteren Apothekers vor der Handelskammer verhandelt. Parallel hat der LAV die DocMorris-Tochter Tanimis verklagt, die Mieter der Betriebsräume ist. Auch das Lager gehört angeblich nicht DocMorris, sondern einem beliefernden deutschen Großhändler. Der Eigentumsübergang finde erst im Moment des Etikettierens kurz vor der Abgabe statt, hatte DocMorris in der ersten Verhandlung argumentiert.

Der LAV-Anwalt Dr. Timo Kieser von der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer hatte im Prozess nachgefragt: Wie denn die vorgeschriebene Prüfung der Fertigarzneimittel erfolge, wenn das Lager vom Großhändler befüllt und geführt werde? Ganz einfach, erwiderten die DocMorris-Vertreter: Die Ware werde erst nach Heerlen gefahren, dort geprüft und dann nach Hüffenhardt transportiert.

DocMorris hatte am 19. April in der baden-württembergischen Gemeinde seinen Abgabeautomaten eröffnet. Zwar ließ das Regierungspräsidium Karlsruhe das Terminal nach nur 48 Stunden wieder schließen, doch die Klage der Versandapotheke gegen den Bescheid hat aufschiebende Wirkung bezüglich der OTC-Abgabe. Rezepte dürfen am Automaten dagegen weiterhin nicht abgegeben werden; allerdings will DocMorris auch hier eine Freigabe bis zum Abschluss des verwaltungsrechtlichen Verfahrens erstreiten.

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