Skonto-Prozess

Noweda drückt AEP die Daumen

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Berlin -

Die ganze Branche wartet gespannt darauf, wie der Bundesgerichtshof (BGH) im Skontostreit entscheiden wird. Immerhin hängt von dem Ausgang des Verfahrens zwischen der Wettbewerbszentrale und dem Großhändler AEP die Konditionsgestaltung der Zukunft ab. Die Noweda drückt AEP jedenfalls in Karlsruhe die Daumen – auch wenn der Newcomer aus Sicht der Genossenschaft selbst Schuld an dem Prozess ist.

Die Wettbewerbszentrale hatte AEP im Dezember 2014 abgemahnt und Mitte März 2015 verklagt. Der Großhändler gewährt Apotheken 3 Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto und verstößt damit aus Sicht der Wettbewerbszentrale gegen die Preisbindung. Das Landgericht Aschaffenburg hatte im Oktober zugunsten von AEP entschieden. Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) hat der Berufung der Wettbewerbszentrale in vollem Umfang stattgegeben. Laut den Urteilsgründen sind Skonti aus Sicht der Richter „nichts anderes als eine besondere Art des Preisnachlasses“.

Die Entscheidung sei „ohne Einschränkung abzulehnen“, schreiben Noweda-Chef Wilfried Hollmann und sein designierter Nachfolger, Vorstand Dr. Michael Kuck. In einem Schreiben an die eigenen Kunden fasst die Noweda zunächst das Urteil des OLG zusammen: „Danach dürfen Rabatte und Skonti, die den Apothekern vom Großhandel gewährt werden, zusammen zusammen nicht mehr als die frei verfügbaren Handelsspanne des Großhandels betragen, nämlich 3,15 Prozent.“

Das OLG liege mit seiner Einschätzung „schlicht falsch“, so die Noweda-Spitze. „Denn zumindest soweit Skonto als Äquivalent für eine vorfällige Zahlung gewährt wird hat er mit Rabatt nicht das Mindeste zu tun.“ Das lasse das Gericht außer Acht und verkenne die Tatsache, dass Apotheker eben auch Kaufleute seien.

Hollmann und Kuck drücken AEP die Daumen im Revisionsverfahren: „Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof als letzte Instanz hier ein Einsehen hat.“ Einen Seitenhieb kann sich die Noweda-Spitze aber nicht verwehren: Sollte der BGH zugunsten der Wettbewerbszentrale entscheiden, „bekommt AEP die Quittung für sein unverantwortliches Handeln“. Die Apotheker müssten die Rechnung dann zahlen.

Die Noweda-Chefs betonen, dass ihnen eine Parteinahme für AEP fern liege. Denn erst das „verantwortungslose, öffentliche 'Herausschreien' von Einkaufs- und Skontokonditionen“ hätte die Wettbewerbszentrale auf den Plan gerufen – mit den jetzt bekannten negativen Folgen für die Apotheker. Dass das OLG-Urteil nicht rechtskräftig ist und damit bislang überhaupt keine Folgen eintreten konnten, lässt die Noweda dabei unerwähnt.

Hollmann und Kuck versprechen auch im Fall einer entsprechenden BGH-Entscheidung alles daranzusetzen, den Apothekern die heute gewährten Vorteile zu erhalten, „soweit dies gesetzlich zulässig ist“. De facto müsste auch die Noweda ihre Konditionen umstellen, sollten Skonti in der bisher üblichen Form verboten werden. Auch die Genossenschaft bewirbt regelmäßig bestimmte Kontingente mit einer 3+3 Kondition – also jeweils 3 Prozent Rabatt und Skonto. Die Genossenschaft und alle anderen Großhändler wären von der Entscheidung betroffen.

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