Insolvenzverfahren

DocMorris-Apothekerin unter Aufsicht Alexander Müller, 18.06.2012 14:49 Uhr

Berlin - Am 4. Juni um 15:55 Uhr war es so weit: Apothekerin Carolin Kopsch musste beim Amtsgericht Charlottenburg für ihre drei Berliner Apotheken Insolvenz anmelden. Aufgegeben hat sie aber noch nicht. In den kommenden drei Monaten erstellt der Insolvenzverwalter Dr. Florian Linkert ein Gutachten. Solange darf Kopsch ihre Apotheken weiter betreiben – allerdings unter Aufsicht.

Kopsch betreibt seit 1999 die heutige DocMorris-Apotheke am Hafenplatz in Spandau. Seit 2008 führt sie außerdem die DocMorris-Apotheke in Lichtenrade, 2009 kam die 3,5 Kilometer entfernte Schutzengel-Apotheke hinzu. Doch Letztere machte ihrem Namen keine Ehre: Die Apotheke im Kaufland blieb weit hinter den Erwartungen zurück und riss Kopsch zufolge letztlich die beiden anderen Apotheken mit.

Während der Prüfung durch den Insolvenzverwalter behält Kopsch die leitende Funktion in den Apotheken und kann fast normal weiterarbeiten. Voraussetzung war die Einigung mit einem Großhändler, der die Apotheken weiterhin beliefert. Direktbestellungen im großen Stil sind derzeit dagegen nur nach Abstimmung mit Linkert möglich. Dasselbe gilt für Anschaffungen, Reparaturen oder sonstige Investitionen.

Kopsch ist froh, dass sie die Apotheken während des Insolvenzverfahrens weiterführen kann: „Natürlich ist so eine Situation nicht angenehm. Aber das Wichtigste ist jetzt, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben“, sagt die Apothekerin. Deshalb sei sie rechtzeitig in eine „saubere Insolvenz“ gegangen. Ob sie zumindest zwei der Apotheken retten kann, werde das Verfahren zeigen.

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APOTHEKE ADHOC Debatte

Ältere Kommentare lesen 4 Kommentare
  • 19.Juni 2012, 09:38Uhr
    Community Mitglied

    #4logische Konsequenz

    Da sieht man mal wieder wie unerfahren oder vielleicht auch wie gierig und geldgeil so mancher Kollege / Kollegin ist. Zweimal Doc Morris und einmal die berühmt berüchtigte Kaufladenbande, da hat aber die werte Frau Apothekerin schon seit Jahren keine unabhängige Entscheidung mehr getroffen! Das Resultat ist nun da!!! Ist hart für die Kollegin, aber dass hätte sie besser wissen müssen. kollegiale Grüße und immer Augen auf beim Apothekenkauf !!!

  • 19.Juni 2012, 01:03Uhr
    Community Mitglied

    #3@#2

    Für mich ein Verstoß u.a. gegen §7 ApoG. Bin aber auf Ihrer Seite: die Vertretung durch selbstständige Apotheker muss auch zukünftig erlaubt sein (hier sehe ich _keinen_ Verstoß gegen die ApoBetrO).

  • 18.Juni 2012, 21:21Uhr
    Community Mitglied

    #2... und die Behördfe sieht WIEDEREINMAL zu

    Es ist schon erstaunlich, dass die Kollegin "unter Aufsucht " arbeiten darf, De facto ist sie nicht mehr "Herr oder besser Dame über die Geschicke der Apotheke". Wenn andererseits Apotheker sich nicht mehr durch Vertretungsapotheker im Urlaub vertreten lassen dürfen, dann findet das die ABDA rechtens und hier.... ? Bei manchen ist das Recht gleich, bei manchen gleicher...

  • 18.Juni 2012, 17:10Uhr
    Community Mitglied

    #1TRAURIG

    Ich bin sehr traurig wenn muetige Apotheker sowas erleben!!!!!!! Jeder Apotheker oder Apothekerin sollte BWL zusaetzlich studieren,wir duerfen auch nicht vergessen das von 100 menschen vieelleicht 3 bis 5 prozent vertrauenswuerdig sind!!!!!!!!!!!!!!!!!

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