Interessenvertretung

Blisterzentren wollen lobbyieren

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Das Thema patientenindividuelle Verblisterung gewinnt zunehmend an Präsenz. Während industrielle Verblisterer wie Kohl oder Avidiamed versuchen, sich im Zentrum der Verträge mit Krankenkassen zu platzieren, müssen Apotheken die Serviceleistung bislang aus der eigenen Tasche bezahlen. Das soll sich nun ändern: Bereits im Oktober haben mehrere Blisterzentren in Frankfurt Airport Center den Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) gegründet. Der Verband soll die Interessen der Herstellungsbetriebe, ihrer Kunden sowie Lieferanten gegenüber Politik, Kassen und Behörden vertreten.

Mitglieder des in Berlin angesiedelten Verbands sind derzeit die Firmen Cogipharm (Ottweiler), die Deutsche Blistergesellschaft (Baden-Baden), die Kölsche Blister (Köln), Multidos (Hamburg), mycare Homeservice (Wittenberg), Sanipharma (Ottobrunn) sowie Schwabenblister (Ostfildern). Vorstandsvorsitzender ist Hans-Werner Holdermann (Deutsche Blister), Stellvertreter sind Christian Buse (mycare), Manuel Meissner (Cogipharm) und Richard Kofler (Sanipharma).

„Der Verband wird zur Fortentwicklung eines leistungsstarken Gesundheitswesens beitragen, indem er sich für eine zweckmäßige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Patienten mit qualitativ hochwertigen pharmazeutischen Blistern zu marktwirtschaftlichen Bedingungen einsetzt“, kündigte Holdermann an.

Neben Erstattungsregelungen will der BPAV „bundesweit einheitliche, angemessene Qualitätsstandards“ durchsetzen; ein Hintergrund dafür könnten die ungleichen Auflagen für Apotheken und Blisterzentren sein. Pharmahersteller sollen bei der Lieferung von Stabilitätsdaten und Schüttware unterstützt werden. Man werde dafür sorgen, dass die Verblisterung die arzneimittelrechtliche Grauzone verlasse, so Holdermann.

Ordentliches Mitglied werden können beim BPAV alle Blisterzentren mit Herstellungserlaubnis. Apotheken, die mit einem eigenen Automaten verblistern, können als Fördermitglied beitreten, müssen aber nach einem Jahr die Herstellungserlaubnis vorlegen.

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