Beratung

Lieferdienste fürchten ApBetrO nicht

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Berlin -

Apotheken sollen Botendienste nach wie vor nur in Ausnahmefällen zur Abgabe nutzen. Das haben die Behörden der Länder in ihrer Auslegung der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) klargemacht. Auch die telefonische Beratung bei der Auslieferung soll nicht zur Regel werden. Die Portalbetreiber Ordermed/OrderLinda, Pillentaxi und Dedendo sehen ihr Geschäftsmodell davon nicht betroffen. Denn die Beratung und Auslieferung der Medikamente sei Aufgabe der Vor-Ort-Apotheke.

Die Lieferdienste sehen sich lediglich als Vermittler: „Ordermed ist eine technische Plattform, die es Patienten ermöglicht, im Einzelfall mit ihrer Apotheke und dem behandelnden Arzt gleichzeitig zu kommunizieren“, sagt Firmenchef Markus Bönig.

Der Vertrag komme zwischen Apotheke und Kunden zustande. Die Abgabe von Medikamenten erfolge immer nur durch die Apotheke selbst. Zudem bleibe weiterhin offen, wie genau der Ausnahmefall zu fassen sei, kritisiert Bönig.

Auch die Apothekenkooperation Linda, die für ihren Liefer- und Bestelldienst mit Ordermed kooperiert, sieht das eigene Angebot nicht gefährdet: „Die Information und Beratung der Patienten wird im Rahmen von OrderLinda durch die Apotheken sichergestellt“, so eine Linda-Sprecherin.

Pillentaxi kritisiert die Vorgaben als weltfremd: „Hier erleben wir einen Kampf gegen die Realität“, so Pillentaxi-Chef Thomas Stiegler. Den teilnehmenden Apotheken werde empfohlen, dem Fahrer ein Handy mitzugeben, um die Apotheke bei Bedarf zu erreichen.

Pillentaxi selbst liefere keine Arzneimittel, sondern schließe Leasingverträge ab, so Stiegler: „Es ist eher ein Marketing- als ein Botenkonzept.“

Die Bestellplattform Dedendo fragt die Beratung bereits im Internet ab. Kunden können sich dort dafür oder dagegen entscheiden. Die Vorgabe des „unmittelbaren Zusammenhangs“ liege in der Verantwortung der Apotheke, sagt ein Vivesco-Sprecher. Die neue ApBetrO wird demnach kein Aus für die Plattform bedeuten: „Vivesco und Dedendo haben das Konzept vollständig rechtlich prüfen lassen“, so der Sprecher.

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