Festbeträge

Bayer lässt Patienten für Ciatyl aufzahlen Alexander Müller, 19.06.2012 13:28 Uhr

Berlin - Psychisch Kranke, die mit dem Wirkstoff Zuclopenthixoldecanoat behandelt werden, müssen derzeit hohe Zuzahlung leisten. Weil der Pharmakonzern Bayer seinem Neuroleptikum „Ciatyl Z Depot“ nicht den Festbetrag einhält, müssen die Patienten die Differenz derzeit aus eigener Tasche zahlen. Eine generische Alternative zu dem Präparat gibt es nicht. Die Apotheker hoffen auf ein Einlenken des Konzerns.

Das Problem: Die Injektionslösungen werden gegen chronische Schizophrenien eingesetzt. Die Patienten befinden sich oft in ambulanter psychiatrischer Betreuung und verfügen nur über sehr geringe finanzielle Mittel. Von ihrem „Taschengeld“ müssen die Patienten auch ihre Arzneimittel bezahlen.

Der Festbetrag liegt aktuell bei 26,31 Euro für eine Ampulle und bei 87,49 Euro für fünf Ampullen. Mitte April hat Bayer die Preise auf 36,31 beziehungsweise 103,74 Euro erhöht. Seitdem müssen die Patienten für eine Ampulle zehn Euro Eigenanteil leisten plus gegebenenfalls fünf Euro gesetzliche Zuzahlung. Bei fünf Ampullen sind es 16,25 Euro Aufzahlung sowie 8,75 Euro Zuzahlung.

Bayer hatte sich auf Nachfrage bislang nicht zu dem Thema geäußert. Gegenüber Apotheken hat der Konzern aber bereits signalisiert, in der Sache einzulenken. Mit der nächsten Anpassung sollen die Preise wieder gesenkt werden.

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Ältere Kommentare lesen 1 Kommentar
  • 19.Juni 2012, 20:36Uhr
    Community Mitglied

    #1da wollen wir mal hoffen...

    ... dass das "signalisierte" Einlenken nicht mehr lange auf sich warten lässt und auch die Ciatyl Tropfen, für die ebenfalls keine generische Alternative existiert, mit einschließt. Für darauf angewiesene Patienten kommen trotz Zuzahlungsbefreiung da mal schnell 30,- € für einen Monatsbedarf zusammen. Aber bei allem Unverständnis für die Bayer´sche Preispolitik: Der eigentliche Skandal ist, dass es für Präparate, die in Wirkstoff, Dosis und/oder Darreichungsform ohne Alternative sind übehaupt Festbeträge geben DARF. Und, dass für die betroffenen Patienten dadurch sogar das Recht auf ein Existenzminimum mal eben außer Kraft gesetzt wird. Vor dem Bundesverfassuingsgericht hätte das sicher keinen Bestand - Aber welcher Psychose-kranke Heimbewohner klagt schon ? Hier ist (mal wieder) die Politik gefragt. Darum habe ich auch keine Hoffnung auf Abhilfe.

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