Managerhaftung

Apobank scheitert mit Klage

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Berlin -

Herbe Niederlage für die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank): Das Landgericht Düsseldorf wies die Schadensersatzklage gegen fünf ihrer ehemaligen Vorstände ab und gab den Widerklagen

von drei Ex-Vorständen statt. Damit bleibt die Genossenschaftsbank auf allen Verlusten sitzen, die sie infolge der Finanzkrise erlitten hat, und muss auch noch Abfindungen auszahlen.

Die Apobank hatte die Vorstände auf Zahlung von 66 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Weil die Manager gegen das in der Satzung verankerte Spekulationsverbot verstoßen und damit ihre Pflichten als Vorstände verletzt hätten, habe die Bank im Zuge der weltweiten Finanzkrise erhebliche Verluste erlitten, so das Argument.

Das Gericht folgte dem Vortrag nicht. Die Beklagten hätten die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet. Sie hätten die Entscheidungsgrundlagen sorgfältig ermittelt und das Für und Wider der Investitionsentscheidung mit der gebotenen Sorgfalt abgewogen.

Das Fehlschlagen der umstrittenen Anlage beruhe auf den Auswirkungen der Finanzmarktkrise. Der Misserfolg der Anlage sei nicht auf die mangelnde Bonität der Investments zurückzuführen, sondern auf die fehlende Liquidität der Märkte, die zu dem Preisverfall und den Verlusten der Klägerin geführt habe. Ein derart massiver Preisverfall bei den bis dahin mit dem höchsten Rating ausgestatteten Assets sei auch bei sorgfältigster Prüfung nicht zu erwarten gewesen.

Damit haben die Manager Anspruch auf Abfindungsansprüche, Ruhegeldzahlungen, Bonusforderungen und Versorgungsleistungen in Höhe von insgesamt mehr 2,6 Millionen Euro, die die Apobank einbehalten hatte.

Schon in der Verhandlung hatten die Richter deutlich gemacht, dass die Apobank aus ihrer Sicht zu viel fordert und dass die Finanzkrise in ihrem Ausmaß nicht vorhersehbar gewesen sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Apobank will die Urteilsgründe abwarten, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheidet. Sehr wahrscheinlich ist, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht, womöglich am Ende sogar bis zum Bundesgerichtshof (BGH).

In dem Streit ging es nur um zwei Geschäfte aus dem Frühjahr 2007, die für die Apobank später zum Totalausfall geworden waren. Insgesamt hatte die Apobank zum Beginn der Finanzkrise strukturierte Finanzprodukte in Höhe von 5,5 Milliarden Euro in Büchern stehen. Diese wurden zwar auf zuletzt 270 Millionen Euro abgeschmolzen; allerdings dürften sich die Abschreibungen auf einen hohen dreistelligen Millionen- oder sogar Milliardenbetrag summieren.

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