Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Patrick Hollstein, 16. August 2011, 14:55 Uhr
Mit Vertriebsbindungsverträgen versuchen Hersteller apothekenexklusiver Produkte, den Abfluss ihrer Ware in den Mass Market zu verhindern. Soweit die Theorie. In der Praxis dienen die Vereinbarungen auch dazu, sich Regalmeter in den Apotheken zu sichern: In vielen Verträgen ist ein Mindestsortiment gleich mit geregelt. Der Kölner Vertriebsfirma Klosterfrau verbietet den Apotheken den Wiederverkauf frei verkäuflicher Produkte - obwohl sie selbst die Ware in großem Umfang im Mass Market vertreibt.
Der Vertrag, den Klosterfrau in den vergangenen drei Jahren unterzeichnen ließ, sieht vor, dass Apotheken die „vertriebsgebundenen, nicht apothekenpflichtigen Markenerzeugnisse von Klosterfrau“ nur an Endverbraucher verkaufen dürfen. Insbesondere der „Verkauf im Markt-, Straßen-, Hausier-, Werks-, Behörden- und Belegschaftshandel sowie an Wiederverkäufer“ ist demnach zu unterlassen.
Gleichzeitig verpflichtet sich die Apotheke, das „gesamte Sortiment der Klosterfrau Gruppe oder entsprechend festzulegende wesentliche Teile in angemessenen Mengen zu führen und anzubieten“.
Damit das Unternehmen überprüfen kann, ob die Vorgaben eingehalten werden, verpflichtet sich die Apotheke, alle dazu notwendigen Auskünfte und Nachweise zu geben. Bei einem Verstoß - beziehungsweise bei „sachlich gerechtfertigtem Verdacht“ - ist Klosterfrau berechtigt, die bestehenden Verträge fristlos zu kündigen und sämtliche Lieferungen ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
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apotheke adhoc Debatte 5 Kommentare
MitdiskutierenSpiess umdrehen
Warum legen wir Apotheker nicht einen Vertriebsbindungsvertrag auf? Klosterfrau verpflichtet sich, alle Packungen in bestimmten Design mit Aufdruck des Apothekennamens zu liefern und zieht alle Produkte aus dem Mass Market zurück. Geht nicht? Kartellamt? Lieber Monopol statt Boykott?
@Jens Bovig
Mal sehen was passiert wenn die Kollegenschaft in Ihrer Handlungsweise mal ausnahmweise einig ist...
Genau das bezweifle ich leider! Die meisten unterschreiben doch was auf den Schreibtisch flattert, egal ob Vertriebsbindungen oder unzumutbare LAV-Verträge. Aber vielleicht bewisen wenigstens ein paar Rückgrat! Schön wärs!
damit ist eines doch wohl klar...
wer den Apotheken mit 22.000 hochqualifizierten Vertriebspartnern den Rücken kehrt und 3.000 S-Filialen bevorzugt, hat es nicht besser verdient als wie ein ehemaliger KWAI-Hersteller zu enden. Es gibt genug alternativen. Mal sehen was passiert wenn die Kollegenschaft in Ihrer Handlungsweise mal ausnahmweise einig ist...Wir haben mit unseren Filialen unsere Entscheidung aus Überzeugung getroffen.
Gehts noch?
Wollen die eigentlich mir was verkaufen oder ich denen?
Wer so einen einseitigen Knebelvertrag (Pflichten nur für die Apotheke, Rechte nur für Klofrau) unterschreibt dem ist wohl nicht mehr zu helfen. Von mir gibts darunter genausowenig eine Unterschrift wie bei Hauschka, Eucerin u.s.w.
Seit Jahren kann ich meine Eucerin-Stammkunden problemlos mit Bestellungen bei Versandapotheken versorgen, häufig noch billiger als zum GH-EK. Und wenn einer unbedingt ein "vertriebsgebundenes" Klofrauprodukt will (die ich schon seit Bekanntwerden der Pläne nur noch auf ausdrücklichen Wunsch verkaufe) werde ich das genauso machen.
Was ich zu welchem Preis verkaufe, was und wieviel ich einkaufe und wo ich es plaziere bestimme ausschließlich ich. Ich muß es schließlich auch bezahlen.
Auf solche Partnerschaften kann ich gut verzichten!
nachdenklich...
..die unfähigkeit einiger hersteller, ihre produkte nur dort zu platzieren, wo sie es wollen, letztlich vertraglich zu regeln, macht schon nachdenklich. wenn das dann mit sanktionen und überwachungen stattfindet, ist das maas voll. leider kommen immer mehr firmen auf diesen trichter - vermutlich auch, um das anzuprangern, was sie selber eher forcieren, nämlich die versorgung der märkte, mit welchen mitteln und kanälen auch immer. bringen tut es eh nichts - turnusgemäß findet man angebote in den drogeriemärkten, ob mit oder ohne "apotheken -exklusivvertrag". wer glaubt da noch an die vielen unschuldserklärungen.