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Keine Versorgung ohne Skonto

Patrick Hollstein, 16. August 2010, 09:13 Uhr

Berlin -

Vielleicht hat Novo Nordisk einfach zugehört, als Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper jüngst eine Weitergabe der anstehenden Honorarkürzungen an die Apotheken ankündigte. Zugehört und Schlüsse gezogen: Niemand hat Anspruch auf Einkaufsvorteile, schon gar nicht, wenn die Politik gerade Geld einsammelt. Wenn diese Logik die Großhändler jetzt selbst trifft, sollten sie ihre Verantwortung nicht aus den Augen verlieren.

Erst vor einem Jahr hatten sich die Vollversorger einen Belieferungsanspruch ins Gesetz schreiben lassen - wegen der ausufernden Direktlieferungen der Hersteller. Das schien vernünftig, denn ohne die Leistungen des Großhandels könnten die Apotheken ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen. Zum Belieferungsanspruch gehört aber auch eine Belieferungspflicht - die bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung der Apotheken.

Nun hat ein Hersteller seine Skonto-Regelung gekappt. Das mag vorkommen und im Einzelfall ein gravierender Einschnitt sein. Deshalb aber die Versorgung riskieren? Diabetiker sind auf Insuline angewiesen und dürfen nicht unter einem Konditionenstreit vorgelagerter Handelsstufen leiden.

Wer Teil des Versorgungsauftrags sein will, der muss ihn auch ernst nehmen. Da hilft es nichts, mit dem Finger auf Andere zu zeigen. Wer wegen einer Skontokürzung die Belieferung einstellt, der hat den Versorgungsauftrag nicht verstanden. Der entzieht sich seiner Pflicht - und ist eben doch nur Händler.

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