Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Janina Rauers, 03. Februar 2012, 15:28 Uhr
Müller bot den Apotheken ein lukratives Geschäft an: Bestimmte Präparate sollten über den Eigenbedarf hinaus bestellt und ACA Müller für den Export verkauft werden. Das Unternehmen warb mit monatlichen Zuverdiensten von bis zu 5000 Euro – ohne allerdings zu erwähnen, dass eine Großhandelserlaubnis Voraussetzung für die Weitergabe der Medikamente ist. Die Wettbewerbszentrale zog daraufhin erfolgreich vor Gericht.
„Ohne zusätzlichen Personalaufwand, ohne zusätzliche Investitionen oder Kapitalaufwand“ könnten die Apotheken sich ein zweites Standbein schaffen, hieß es in dem Schreiben des Unternehmens. Alle zwei Wochen erhielten die Apotheken Bestelllisten mit bis zu 20 verschiedenen Präparaten, an denen der Exporteur Interesse hatte.
Bei der täglichen Routine-Bestellungen sollten die Pharmazeuten jeweils kleine Mengen der aufgelisteten Arzneimittel bestellen, dabei dürfe das Verfallsdatum 13 Monate nicht unterschreiten. Nach zwei Wochen hole der Logistiker UPS die Ware ab, binnen acht Tagen erfolge die Zahlung vor Abbuchung der Großhandelsrechnung.
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