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ACA Müller ADAG Pharma AG
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Apotheken-Großhandel

Keine Exportgeschäfte ohne Erlaubnis

Janina Rauers, 03. Februar 2012, 15:28 Uhr

  • Kein Extra-Gewinn ohne Großhandelserlaubnis: Das Handelsunternehmen ACA Müller ist bei seiner Offerte für Apotheken zu weit gegangen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -

Deutschland ist in Sachen Arzneimittel nicht nur Importland – bei bestimmten Präparaten lohnt sich auch der Export. Die Hersteller setzen alle Hebel in Bewegung, um den Abfluss ihrer Produkte zu verhindern. Entsprechend umtriebig sind die Pharmahändler in der Nische. Arthur Müller, Gründer des Reimporteurs ACA Müller, ist seit Jahren im Import/Export-Geschäft. Seit seinem unfreiwilligen Ausscheiden ist er mit einem Unternehmen aktiv, das denselben Firmennamen trägt und sich einerseits in der Rechtsform, andererseits in der Richtung der Warenströme unterscheidet: Im vergangenen Sommer versuchte die ACA Müller ADAG Pharma Vertriebs GmbH, Apotheken für den Einkauf einzuspannen. Dabei ist Müller allerdings über das Ziel hinaus geschossen.

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Müller bot den Apotheken ein lukratives Geschäft an: Bestimmte Präparate sollten über den Eigenbedarf hinaus bestellt und ACA Müller für den Export verkauft werden. Das Unternehmen warb mit monatlichen Zuverdiensten von bis zu 5000 Euro – ohne allerdings zu erwähnen, dass eine Großhandelserlaubnis Voraussetzung für die Weitergabe der Medikamente ist. Die Wettbewerbszentrale zog daraufhin erfolgreich vor Gericht.

„Ohne zusätzlichen Personalaufwand, ohne zusätzliche Investitionen oder Kapitalaufwand“ könnten die Apotheken sich ein zweites Standbein schaffen, hieß es in dem Schreiben des Unternehmens. Alle zwei Wochen erhielten die Apotheken Bestelllisten mit bis zu 20 verschiedenen Präparaten, an denen der Exporteur Interesse hatte.

Bei der täglichen Routine-Bestellungen sollten die Pharmazeuten jeweils kleine Mengen der aufgelisteten Arzneimittel bestellen, dabei dürfe das Verfallsdatum 13 Monate nicht unterschreiten. Nach zwei Wochen hole der Logistiker UPS die Ware ab, binnen acht Tagen erfolge die Zahlung vor Abbuchung der Großhandelsrechnung.

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