Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Patrick Hollstein, 09. November 2010, 15:53 Uhr
Wenn nichts dazwischen kommt, also die beiden verbliebenen Großaktionäre Noweda und Mediq sich nicht sträuben, wird der britische Pharmahändler Alliance Boots in wenigen Wochen Alleineigentümer der Anzag sein. Doch es hätte auch anders kommen können: Gleich zwei Konsortien arbeiteten nach Bekanntwerden der Verkaufsabsichten von Celesio, Phoenix und Sanacorp an einem Alternativszenario.
Kurz nachdem Alliance Boots sein Angebot bei der mit dem Verkaufsprozess beauftragten Investmentbank Morgan Stanley abgegeben hatte, reichte eine österreichisch-schweizerische Bietergemeinschaft eine Absichtserklärung ein. Einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) zufolge stellte der „Letter of intent“ 26,50 Euro in Aussicht - 50 Cents mehr als von den Briten geboten. Hinter der Offerte standen drei Privatiers: René Jenny und Pascal Blanquet aus der Schweiz sowie Bernd Grabner aus Österreich.
Jenny hatte als Vorstand beim schweizerischen Pharmahändler Galenica vor einigen Jahren den Einstieg von Alliance Boots mit begleitet und ist heute Präsident des europäischen Großhandelsverbandes GIRP. Blanquet, ein Apotheker aus Fribourg, hatte seit Ende der 1970er Jahre die Apothekenkette Capitole aufgebaut und im April 2008 an Phoenix verkauft. Grabner betreibt ein Pharmahandelsunternehmen in Salzburg.
Die Unternehmer wollten die jeweils rund 13-prozentigen Anteile von Celesio und Phoenix übernehmen und auf knapp 30 Prozent aufstocken, um anschließend gemeinsam mit der Sanacorp und ihrer knapp 25-prozentigen Beteiligung die Mehrheit zu kontrollieren. Rein rechtlich wäre dies vermutlich sogar möglich gewesen: Celesio, Phoenix und die Sanacorp hatten vor Jahren wechselseitige Andienungspflichten vereinbart; die Sanacorp hätte dieses Recht - sofern es nicht mit dem Eintritt in den gemeinsamen Verkaufsprozess aufgehoben wurde - an einen Dritten abtreten können.
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