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Enzympräparate

Importverbot für Wobenzym N

APOTHEKE ADHOC, 09. Februar 2012, 11:15 Uhr

  • Entblistert und neu verpackt: Den Richtern zufolge darf Mucos Wobenzym N nicht mehr über eine Schwesterfirma in den Niederlanden anbieten.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -

Vor mehr als zwei Jahren lief die Zulassung für Wobenzym N als sogenanntes Altarzneimittel aus. Anschließend nahm der Berliner Hersteller Mucos das Enzympräparat zwar in Deutschland vom Markt. Über eine Schwesterfirma wurde es aber weiterhin in den Niederlanden angeboten. Die zuständige deutsche Behörde kritisierte, dass das Produkt auch an Kunden aus Deutschland vertrieben würde und untersagte den Verkauf von Wobenzym N über die niederländische Firma. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte diesen Bescheid im Eilverfahren.

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Nach dem Wegfall der Zulassung wurden die Packungen von der Mucos-Schwesterfirma EAB Enzym-Arzneimittel-Berlin entblistert und neu verpackt. Das Design der niederländischen Packung entsprach dem der deutschen, allerdings mit dem Zusatz „Nahrungsergänzungsmittel“. AAZ-Pharma, eine weitere Schwesterfirma, übernahm den Vertrieb im Nachbarland.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin begründete das Verbot mit dem Internetauftritt von AAZ-Pharma: Die deutschsprachigen Website habe sich an deutsche Verbraucher gerichtet. Der Behörde zufolge brachte Mucos so in Deutschland ein nicht mehr zugelassenes Arzneimittel auf den Markt.

Mucos widersprach: Wobenzym N sei seit Jahren in den Niederlanden als Nahrungsergänzungsmittel verkehrsfähig, das Herstellen und Exportieren des Präparats nicht verboten. Und weil das Präparat als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werde, bestehe keine Gesundheitsgefährung für die deutsche Bevölkerung. Zudem könne das Unternehmen nicht für die Homepage der Schwesterfirma belangt werden.

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apotheke adhoc Debatte 1 Kommentar

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Community Mitglied 10. Februar 2012, 11:07 Uhr
#1 Firmensitz in Deutschland ist einfach nicht mehr zeitgemäß,

da kann jedes deutsche Gericht etwas völlig Sinnloses und Dikriminierendes urteilen und anordnen. Einer ausländischen Firma wäre das nicht passiert!

Vorweg, Wobenzym N ist unnötig wie ein Kropf, ein Import lohnt sich nicht, weil es noch drei andere Sorten auf dem deutschen Markt gibt und ich bin weder Mitarbeiter von Mucos noch werde ich von denen bezahlt.

Warum man aber gerade Wobenzym N in D verbietet, während jede x-beliebige ausländische Firma irgendeinen Schxxxs teilweise gefährlicher Natur ungestraft per Internetbestellung nach Deutschland versenden und dabei Kunden auch noch ungeniert abzocken kann, das bleibt mir ein Rätsel. Solche Firmen dürfen völlig legal Seiten im Internet betreiben, die speziell für deutsche Surfer konzipiert sind, weil die deutsche Rechtshoheit hier nicht greift.

Nur weil Mucos so blöd ist, noch einen deutschen Firmensitz zu betreiben, werden sie bestraft. Mit einem Sitz in Holland wäre das nicht passiert, dann hätten sie Wobenzym sogar noch billig und "kundenfreundlich" ;-) anbieten können.

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