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Leistungskatalog

GKV: Keine Kosten durch Homöopathie

APOTHEKE ADHOC, 13. Juli 2010, 15:34 Uhr

  • Vergleichsweise günstig: Zehn Euro pro Verordnung haben die Kassen 2008 im Schnitt für homöopathische Arzneimittel gezahlt.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin -

800.000 Verschreibungen im Wert von 8,4 Millionen Euro - Alternative Heilmittel machen nur einen Bruchteil der Arzneimittelaufwendungen der Krankenkassen aus. Die Zahlen des Arzneimittelverordnungsreports aus dem Jahr 2008 lassen kaum Einsparpotenzial vermuten. Nach Angaben des Bundgesundheitsministeriums (BMG) liegt der Anteil an den GKV-Arzneimittelausgaben bei 0,06 Prozent.

Vor vier Jahren sah die Situation anders aus. Weil damals homöopathische, anthroposophische und biochemische Präparate noch zu Lasten der Kassen verordnet werden konnten, lagen die GKV-Ausgaben in diesem Bereich bei 28 Millionen Euro.

Seit die Präparate 2004 aus dem Leistungskatalog gefallen sind, ist eine Verordnung nur noch eingeschränkt möglich. Ausnahmen gelten für die Behandlung von Kindern unter zwölf Jahren sowie für Indikationsgebiete, bei denen Homöopathika zum Therapiestandard zählen.

Im Rahmen des Wettbewerbs haben die Kassen jedoch die Möglichkeit, Homöopathie als Leistung anzubieten. Laut GKV-Spitzenverband gibt es derzeit bei rund 100 Kassen integrierte Versorgungsverträge, für die den Versicherten keine Kosten entstehen. Wahltarife, für die die Versicherten zusätzlich zahlen, haben 17 Kassen im Programm. Die Tarife seien so angelegt, dass sie sich alleine tragen, so eine Verbandssprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dementsprechend gingen die Leistungen nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft.

Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) sind derzeit knapp 1400 Homöopathika und mehr als 1000 Anthroposophika zugelassen. Davon sind bei den homöopathischen Arzneimitteln 85 Prozent und bei den anthroposophischen 62 Prozent Kombinationspräparate. Rund 50 meist mittelständische Hersteller teilen sich den Markt.

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