Randnotiz : Doping mit Ulle
Mutig, mutig: Der Hersteller Dr. Kurt Wolff lässt sein Anti-Haarausfall-Shampoo Alpecin künftig von Jan Ullrich bewerben. Der Ex-Radprofi hat laut dem Handelsblatt einen Dreijahresvertrag... Mehr
Yvette Meißner, 15. Dezember 2009, 11:49 Uhr
Ein Ginkgo-haltiges Nahrungsergänzungsmittel darf nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg nicht mehr vertrieben werden. Das betroffene Präparat enthält 100 Milligramm Ginkgo-biloba-Extrakt, empfohlen wird die Einnahme einer Kapsel am Tag. Geklagt hatte der Phytopharmakahersteller Dr. Willmar Schwabe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schwabe zufolge handelt es sich bei dem Nahrungsergänzungsmittel um ein nicht sicheres Lebensmittel, da bei der täglichen Verzehrdosis von 100 Milligramm eine arzneiliche Nebenwirkung nicht ausgeschlossen werden könne. Zudem sei der Ginkgo-Extrakt ein bei Lebensmitteln nicht zulässiger Zusatzstoff.
„Es handelt sich um einen exemplarischen Fall, in dem wir geltendes Recht eingefordert haben“, sagte ein Unternehmenssprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Andere Ginkgo-Präparate seien von dem Urteil nicht betroffen. Nach Auskunft des Sprechers konnte das beklagte Präparat nicht nur in Apotheken, sondern auch in Drogerien und im Internet erworben werden.