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Der Vertrag der Kaufland-Apotheke

Patrick Hollstein, 11. November 2011, 12:38 Uhr

  • Miet- und Leasingverträge: Die Standortentwickler der Kaufland-Apotheken verdienten über verschiedene Vereinbarungen mit.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -Einkaufscenter, Lebensmittelmärkte und Gewerbeparks: Wo Kunden sind, wollen auch Apotheker sein. Doch in vielen Fällen halten Projektentwickler ihre Hände über die besten Flächen – und verdienen über Untermiet- und Leasingverträge kräftig mit. Im Schatten des Fremd- und Mehrbesitzverbotes hat sich ein schwer durchschaubarer Industriezweig für Apothekenimmobilien entwickelt. Zwar dürfen sich die Konditionen für solche Vereinbarungen laut Apothekengesetz (ApoG) nicht an Umsatz oder Gewinn der Apotheke orientieren. Doch ansonsten sind den An- und Vermietungsgesellschaften kaum Grenzen gesetzt. Der Grad zwischen Dienstleistungs- und Strohmann-Verhältnis ist schmal. APOTHEKE ADHOC liegen Verträge einer Kaufland-Apotheke vor, die zeigen, mit welchen Methoden im Hintergrund Kasse gemacht wird.
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Die Apotheke war Mitte der 1990er-Jahre in einem Kaufland-Markt in den neuen Bundesländern eröffnet worden. Der Inhaber hatte eine ganze Reihe von Vereinbarungen mit den baden-württembergischen Unternehmern Joachim Birkle und Helmut Fritsch geschlossen – etwa über die Fläche, die Einrichtung und die EDV-Anlage. Bemerkenswert sind nicht nur die Vertragsinhalte, sondern auch die -laufzeiten.

Im Mittelpunkt der Vertragskonstruktion stand der Untermietvertrag. Da der Mietzins, den Kaufland von Birkle/Fritsch verlangte, unterjährig stark schwankte, lagen zwischen An- und Vermietungspreis Differenzen von 30 bis 200 Prozent. Zusätzlich wurden die Nebenkosten auf der Ebene der Zwischenvermieter pauschal verdoppelt. Auch bei der Laufzeit gab es erhebliche Abweichungen: Während die Standortentwickler bei Kaufland bis 2015 angemietet hatten, wurde mit dem Apotheker eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende festgelegt – absolut unüblich und rechtlich  bedenklich für eine Apotheke.

Zusätzlich hatte der Apotheker Leasingverträge für die Apothekeneinrichtung und die EDV-Anlage geschlossen. Anders als der Mietvertrag hatten diese Vereinbarungen Laufzeiten von mehreren Jahren; eine vorherige ordentliche Kündigung war ausgeschlossen. Außerdem gab es eine Reihe von Beraterverträgen: Marketing, Buchhaltung und Steuerberatung wurden komplett in Baden-Württemberg abgewickelt. Sogar die Hausbank der Apotheke schickte ihre Korrespondenz teilweise über Birkles Büro an den Apotheker.

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apotheke adhoc Debatte 2 Kommentare

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Community Mitglied 17. November 2011, 14:08 Uhr
#2 Der Standortentwickler?

Familie Dr. Kuhn aus Leipzig/Brandis fällt da ein. Der damalige 1/3 Mitgesellschafter, der letzte Parteisekretär seines ehemaligen VEB Kombinatsbetriebes und Rechtsanwalt hat handschriftlich in einem Fax erkenntlich an den Verträgen mitgewirkt.
Sinngemäß? Die Apotheke gehört der/dem Apotheker/in nicht wirklich. Wenn der pfeift reist Birkle an. Eine An- und Vermietungsgesellschaft GbR Fritsch und Birkle mit der beim RP Schriftwechsel geführt wurde, war längst abgemeldet und war im behaupteten Neusitz Ödheim amtlich unbekannt. Treuhänder der Einrichtungen Birkle und die Leasingunternehmung in Dalgow- Döberitz? Die Briefkastensuche war vergeblich, erst amtlich da, dann nicht mehr. Es fehlt schon eine Steuerberaterin und der Steuerberater, der bei der Hausbank gleichnamig mit Aufsichtsrat erschien. Nur landete die Bankleitzahl nicht in Bad Friedrichshall sondern in Bad Reichenhall dicht an der Grenze bei Rupolding (Zum Schneeschieben?). Viele Entscheidungen von Gerichten (titulierte) lagen dieser Konstruktion zu Grunde und wurden regelmäßig auch zwangsvollstreckt. Die Steuerkanzlei firmierte zwischendurch schon als Revisa ... GmbH oder pflegte laut Internet mal eine Stiftung mit Wirtschaftsprüfern. Der Ehrliche wird zum Verlierer und Rechtsstaat funktioniert nicht. Chance = 0.
Als uneintreibbar und weg könnten vor Gerichten die verschwundenen Einkommen und Vermögen dargestellt werden, wenn binnen kürzester Frist die Versuche der Eintreibung und Herausgabe bei den Zauberern als ergebnislos mit Gerichtstitel bescheinigt werden kann. Das geht in Frankreich sehr schnell. Dauert dort nur drei Jahre. Ich denke das wird der nächste doppelte Boden in den dann auch der Fiskus beißt? Der finale Abschluß?
War alleine bis in die Spitzen der Landesregierung und und und. Die Kümmerer um die Belange des Freistaates in Sachsen unter den Rechtsanwälten sind 7 mal in Drachenblut gebadet und liegen oft nahe den Präsidien. Der Rechtsstaat wird zum Schauspielhaus. Schlimm für die Apotheker/innen und Jurist(in)en mit Ehre im Leib, denen man oft Leben, Zukunft und Gesundheit anvertraut .
Wenn es die Justiz nicht kann, dann soll die Bevölkerung sich selber ein Urteil bilden dürfen.
Hervorragende Arbeit von der Redaktion, welche sich auch mit meinen Akten, Erfahrungen und weiteren Recherchen deckt.

Community Mitglied 11. November 2011, 17:11 Uhr
nicht nur Birkle und Fritsch...

... auch die Herren Sixt & Sixt - ein windiges Vater-Sohn-Gespann mit Wohnsitz im Ausland - haben mit ganz ähnlicher Masche bundesweit Apotheker über eine Vielzahl von ihnen kontrollierter Strohmann-GmbHs unter ihre Kontrolle, in die totale Abhängigkeit und ( nach dem "Ausquetschen der Zitrone" ) ins Unglück geführt.
Übrigens: Nein Herr RA M. aus M ! Ich werde mit Sicherheit keine Unterlassungserklärung abgeben ;-)

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