Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Alexander Müller, 02. Februar 2012, 16:37 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im September 2010 Bonustaler im Gegenwert von einem Euro erlaubt. Wettbewerbsrechtlich seien solche Boni nicht relevant, so das Argument. Allerdings ist jeder Rabatt nach der BGH-Entscheidung ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung, der von den Aufsichtsbehörden geahndet werden kann.
Das Berufsgericht sah dies offenbar anders: Laut einer Mitteilung von easy-Apotheke müssen die Apothekerkammern die vom BGH aufgestellte Spürbarkeitsgrenze auch bei der berufsrechtlichen Verfolgung in die Ermessensentscheidung einfließen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehrere easyApotheken hatten seit November 2010 mit Boni von einem Euro pro verschriebenem Arzneimittel geworben. Damit beträgt der Maximalbonus pro Rezept 3 Euro. Noch nicht endgültig von den Gerichten geklärt ist auch die Frage ob die Spürbarkeitsschwelle pro Medikament oder pro Rezpt gilt. Der BGH hatte sich hierzu nicht explizit geäußert. Zur Frage der Zulässigkeit von verschiedenen Bonussystemen sind noch mehrere Verfahren bei Zivil- und Berufsgerichten anhängig.
apotheke adhoc Debatte 6 Kommentare
Mitdiskutieren#6 Alles easy oder was ?
So ein hirnverbranntes Unterfangen eines vorgeschobenen "Kollegen" zerstört unsere politische Glaubwürdigkeit. Eigentlich gehört so jemand ein Berufsgerichtsverfahren an den Hals gehängt, weil er den Apotheken ganz allgemein ,schweren politischen Schaden zufügt. Die Verhandlungspositionen sind für die Verbände damit enorm geschwächt, zumindest was die öffentliche Wahrnehmung betrifft.
#5 RX-Boni
Das ist das beste Argument für die Durchsetzung eines höheren RX-Honorars! Das muss doch jeder Politiker verstehen...
#4 wozu gibt es eigentlich...
Gesetze und Verordnungen, wenn selbst Gerichte diese individuell (z. T. vollständig gegensätzlich) interpretieren?
Zu #2.1: Hoffe, das war jetzt nicht auf mich bezogen... ;)
#3 @ 2 ...........MITNICHTEN !
Das drückt nur aus, daß sich das falsche Kapital in unserer "Branche" breitgemacht hat !
Zum zweiten stimme ich Ihnen allerdings voll zu:
Unsere Bundesapothekerordnung ist alles andere als eine Richtschnur für diese schwierigen Zeiten.
Das sollten WIR ändern, bevor die Politik sie wie anderes wieder nur "den Realitäten" anpaßt ...........
www.apothekerprotest.de
#2 ZU VIELE APOTHEKEN ....
diese Rabatte von 16 % sind doch ein klarer Beweis dafür, dass es
1. zu viele Apotheken gibt
2. keine sinnvolle Berufsordnung gibt, die Verticken als "unpharmazeutisch und unkollegial" verhindert.
#1 schönen Dank auch
Ein weiterer Baustein in Richtung Agenda 15000