Der Kopf entscheidet
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Janina Rauers, 02. September 2010, 11:53 Uhr
Kosmetika von großen Herstellern wie L'Oreal oder Beiersdorf stehen fast in jeder Offizin. Doch zahlreiche Apotheken bieten ihren Kunden zusätzlich hauseigene Kosmetiklinien an. Die Spannbreite reicht von einzelnen Hautcremes bis hin zu ausgereiften Serien, von Basis-Pflegeprodukten bis zu rezeptpflichtigen Hausspezialitäten. In einzelnen Fällen bildet das Kosmetiksortiment ein wichtiges Standbein - mit Absatzmärkten weit über die deutschen Grenzen hinaus.
Apotheken, die eigene Kosmetik anbieten, greifen bei der Produktion entweder auf Lohnhersteller zurück oder stellen die Produkte selbst her. Werden Rezepturen nach Bedarf angefertigt, bildet die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) den rechlichen Rahmen. Apotheken, die auf Vorrat herstellen, müssen wie große Kosmetikhersteller die Verordnung über kosmetische Mittel sowie Vorgaben des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches befolgen.
Zwar werden für Kosmetika keine Zulassungen benötigt. Die Hersteller - gegebenenfalls auch Apotheken - müssen aber die Gute Herstellungspraxis (GMP) befolgen und mit eigenen Prüfungen für die Sicherheit der Produkte sorgen. Dabei werden sie von den Behörden der Bundesländer überwacht. Zudem müssen sie Angaben zur Mindesthaltbarkeit beziehungsweise zur Verwendungsdauer machen.
Aus gutem Grund überlassen manche Apotheken daher die Herstellung ihrer Eigenmarken Lohnherstellern; deren Standardprodukte werden dann mit Adresse und Logo der jeweiligen Apotheke versehen. Der Hersteller Dolorgiet/Diedenhofen, bekannt durch seine Dolgit-Dermatika, bietet beispielsweise drei verschiedene Kosmetikserien an. Auch i.p.a cosmetics aus Beckum in Nordrhein-Westfalen stellt Kosmetika für Apotheken her.
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