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Immobilienskandal

Apobank muss Ex-Manager bezahlen

APOTHEKE ADHOC, 06. Februar 2012, 13:35 Uhr

  • Kündigung rechtens: Obwohl die Apobank ihrem ehemaligen Vertriebsleiter zu Recht gekündigt hat, muss sie ihm eine Provision in Höhe von 136.000 Zahlen.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin -

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat ihrem Ex-Vertriebsleiter zu Recht gekündigt, muss ihm allerdings eine Tantieme von 136.000 Euro zahlen. Zu diesem Urteil kommt das Landesarbeitgericht Düsseldorf (LAG). Die Bank hatte dem 44-jährigen Manager im November 2010 fristlos gekündigt, weil dieser in mutmaßlich illegale Immobiliengeschäfte mit der Leipziger Firma Licon verwickelt gewesen sein soll. Der Manager hatte daraufhin beim Arbeitsgericht Düsseldorf  Kündigungsschutzklage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber erhoben.

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Ende 2010 hatte die Staatsanwaltschaft wegen unrechtmäßiger Vorteilnahme  Ermittlungen gegen mehrere Mitarbeiter der Apobank aufgenommen. Im Falle des Vertriebsleisters ging es um den privaten Bau und die Finanzierung einer Terrasse samt Beleuchtung. Als Konsequenz des Immobilienskandals hatte die Apobank auch den beiden ehemaligen Vorständen Stefan Mühr und Claus Verfürth fristlos gekündigt.

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht die Kündigung allerdings für unwirksam erklärt, weil für die Beschuldigungen nicht genügend Beweise vorlagen. Die Provision wollte das Arbeitsgericht dem Ex-Banker allerdings nicht zugestehen. Sowohl die Apobank als auch der Manager gingen daraufhin in Berufung: Der Ex-Banker hoffte, in zweiter Instanz noch die Provision zugesprochen zu bekommen.

In Sachen Kündigung geben die Richter des LAG der Apobank jetzt recht: „Anders als das  Arbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht es nach Beweisaufnahme als erwiesen erachtet, dass sich der Kläger die Erstellung der Terrasse nebst Beleuchtungsanlage wissentlich von dem Geschäftspartner hat bezahlen lassen“, heißt es in einer Stellungnahme. Dem Gericht lägen Rechnungen vor, nach denen Teile der Kosten der Terrasse und der Beleuchtungsanlage von dem Geschäftspartner über ein anderes Projekt abgerechnet und nicht dem Kläger in Rechnung gestellt worden seien.

Seine Provision bekommt der Banker trotzdem: Eine Vertragsklausel, nach der eine durch Arbeitsleistung verdiente Tantieme entfällt, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig ausscheidet, ist vom Landesarbeitsgericht als unwirksam erachtet worden.

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apotheke adhoc Debatte 1 Kommentar

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Community Mitglied 06. Februar 2012, 18:28 Uhr
#1 HaHa HiHi HoHo ....

..... wer macht solche Verträge. Und wer ist so dreist erst seinen AG zu bescheißen. Einen Haufen Geld zu verbrennen und dann noch volles Gehalt zu verlangen ?
Manager !!
Da gibt es nur 2 Möglichkeiten soetwas auszuschließen:
A) Mindest- und Maximallohn einführen.
B) persönliche und finanzielle Haftung, wie für "normale" Kaufleute.

Ein Besitzer persönlich haftend, das ist Kapitalismus wie er mal gedacht war. Aber viele (meist fachfremde und oft wechselnde) Besitzer wie bei AG`s, die einem oder mehreren "Manager" exorbitante Gehälter zahlen ??
Was soll das und wem ausser Aktienhändlern und Managern nützt das System ?

Manager machen eh nur 2 Sachen (natürlich abwechselnd) wir müssen uns aufs Kerngeschäft konzentrieren, wir müssen Wachsen und alles aus einer Hand anbieten, wir müssen uns aufs Kerngeschäft konzentrieren ... und wieder von vorn.

Mal ganz ehrlich, wer glaubt das die neuen Manager der Apobank nur einen Deut besser sind als die Alten, bitte mal die Hand heben.

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