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Berufsgericht

5000 Euro Strafe wegen Rx-Boni

Alexander Müller, 10. Februar 2012, 09:50 Uhr

  • Verstoß gegen das Preisrecht: Das Berufsgericht Nürnberg hat einer easy-Apotheke ihre Rezeptboni verboten.Foto: easyApotheke
Berlin -

Bei Apotheken kommt es vor allem auf den Standort an. Das gilt nicht nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht, sondern auch aus rechtlicher: Das Berufsgericht für Heilberufe beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem easy-Apotheker seine Rezeptboni mit Urteil vom 8. Februar verboten und eine Geldbuße von 5000 Euro verhängt. Erst vor einer Woche hatte ein Berufsgericht in Mainz denselben Bonus eines anderen easy-Apothekers erlaubt.

Die Discount-Kooperation hatte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) schnell reagiert und für ihre Mitglieder ein Bonusmodell entwickelt: Zunächst 25 easy-Apotheken gaben ab November 2010 Gutscheine im Wert von einem Euro für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel ab – also maximal drei Euro pro Rezept. Die Systemzentrale kündigte allen Mitgliedern Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen an, solange sie sich an diese Form der „easy-Rezeptprämie“ hielten.

Obwohl das Bonusmodell der beiden Apotheken identisch ist, fällt die Bewertung der Gerichte unterschiedlich aus: Das Berufsgericht in Rheinland-Pfalz hatte sich bei der Bewertung an der vom BGH gezogenen wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsgrenze orientiert. Das Nürnberger Berufsgericht pocht dagegen – ebenfalls gestützt auf den BGH – auf die strenge Einhaltung der Preisbindung. In beiden Fällen waren die Apothekerkammern gegen die easy-Apotheker vorgegangen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Bayerische Apothekerkammer begrüßte die Entscheidung des Berufsgerichts. Ein anderslautendes Urteil hätte faktisch die Aufhebung geltenden Rechts bedeutet, heißt es in einem Rundschreiben an die Mitglieder. Zudem sei der Bonus gemessen an der gesetzlichen Zuzahlung von fünf bis zehn Euro durchaus beachtlich.

Es ist davon auszugehen, dass das Verfahren vor dem Landesberufsgericht in München fortgesetzt wird. Auch das Berufsgericht in Nürnberg wird sich erneut mit dem Thema befassen: Die Kammer ist in ingesamt 14 Fällen ist in Sachen Rx-Boni gegen Apotheker vorgegangen, vier davon liegen beim Berufsgericht in München.

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apotheke adhoc Debatte 5 Kommentare

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Community Mitglied 10. Februar 2012, 20:32 Uhr
#5 Kammerentscheidung

Entscheidend ist doch, dass in beiden Fällen die Kammern den Stein losgetreten haben. Also muss bei den Kammern der Hebel angesetzt werden und die per Kammerbeschluss dazu verpflichtet werden, sich an Kammerbeschlüsse zu halten, die dann nicht wieder durch Vorstandsbeschlüsse gekippt werden (Siehe Friese).
Mein Vorschlag: in den Kammerversammlungen aller Bundesländer muss eine Abstimmung her, die den Kammervorstand daran bindet, die Bagatellgrenze als nicht iustitiabelen Grenze für Rabatte zu akzeptieren.
Wenn die Mehrheiten anders ausfallen, dann sollte das ein Signal an die Kollegenschaft sein, den Rabattquatsch ganz zu lassen und lieber ein Modell wie Vorteil 24 zu unterstützen,bis der Gesetzgeber hier den Hahn zudreht.

Community Mitglied 10. Februar 2012, 17:21 Uhr
#4 @ #3 Ross und Reiter

"Soweit bekannt" ... solche Formulierungen stellen einen Sachverhalt immer in ein schiefes Licht - und das finde ich nicht in Ordnung ! Haben die "kammernahen Apotheker" auch Namen ? Wäre schon interessant, denn nur wenn Ross und Reiter genannt werden, kann man auch fundiert argumentieren und überprüfen, ob Unterstellungen auch zutreffen. Abgesehen davon sehe auch ich es sehr kritisch, wenn zwei verschiedene Gerichte unter Berufung auf EIN Urteil zwei derart konträre Urteile fällen. Bananenrepublik ! Aber da schließt sich der Kreis ... "soweit bekannt" ... auch Banane ...

Community Mitglied 10. Februar 2012, 14:22 Uhr
#3 Na, na, na...

Soweit bekannt waren bei der Verhandlung in Nürnberg bei einem 3-köpfigen Gericht wohl zwei kammernahe Apotheken-Kollegen als Beisitzer an der Entscheidung beteiligt....Ein Schelm der Böses dabei denkt...

Rechtssicherheit wäre wünschenswert, aber....möglich?? Die spinnen wirklich, die Römer.

Community Mitglied 10. Februar 2012, 10:36 Uhr
#2 Kleinstaaterei

bzw. Föderalismus ist die Ursache dessen, ja und dann natürlich noch die Windrichtung. Gelten irgendwann mal in Deutschland für den gleichen Sachverhalt gleiche Gesetze. Mal abgesehen davon ob ich hier dafür oder dagegen bin, ich will bloss wissen woran ich bin. Wenn es natürlich einfach wäre, bräuchten wir keine Anwälte und keine Richter. Arbeitslose Richter und Anwälte das wär mal was.

Community Mitglied 10. Februar 2012, 10:02 Uhr
#1 toll...

...die spinnen, die römer...
bei dieser rechtssprechung haben wir auch diesen bundespräsidenten verdient.

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