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USA

Obama-Reform verfassungswidrig

APOTHEKE ADHOC, 14. Dezember 2010, 11:09 Uhr

Berlin -

Ein US-Bundesgericht hat einen Teil der Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht in Richmond im Bundesstaat Virginia beanstandete einen Schlüssel-Paragrafen, der Amerikaner unter Androhung von Geldstrafen zwingen soll, sich zu versichern. Es ist das erste Votum eines Gerichts gegen das Gesetz, das als wichtigste Reform Obamas gilt.

Nach Ansicht des Bundesrichters Henry Hudson verstößt das Vorhaben, Amerikaner zum Abschluss einer Gesundheitsversicherung praktisch zu zwingen, gegen die Verfassung. Es stehe dem Parlament nicht zu, eine solche Entscheidung zu treffen. Der umstrittene Paragraf soll erst 2014 in Kraft treten.

Die konkreten Auswirkungen der Entscheidung sind zunächst unklar. Zuvor hatten zwei Gerichte in anderen Bundesstaaten Einsprüche gegen das Gesetz abgelehnt. Über ein Dutzend weiterer Klagen stehen an.

Regierungssprecher Robert Gibbs signalisierte, dass die Regierung Einspruch erheben dürfte. Experten rechnen mit langen juristischen Verfahren, die vermutlich bis zum Obersten Gerichtshof gehen. „Wir sind zuversichtlich, dass die Reform verfassungskonform ist“, sagte Gibbs vor Journalisten im Weißen Haus. „Wir sind nicht einverstanden mit dem Votum“, fügte er mit Blick auf die Entscheidung in Richmond hinzu.

Kommentatoren meinten, das Votum werde die anhaltende Opposition gegen das Gesetz verstärken, das zum Jahresbeginn gegen erbitterten Widerstand der Republikaner verabschiedet worden war.

Ziel der Gesundheitsreform, die wichtigstes Wahlkampfversprechen Obamas war, ist es, praktisch alle Amerikaner zu versichern. Zuvor gab es weit über 30 Millionen, die unversichert waren.

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