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Rumänien

Notverordnung für Apotheken

Benjamin Rohrer, 16. Dezember 2010, 16:17 Uhr

  • Deregulierung abschaffen: Die rumänische Regierung will Apothekenketten künftig verbieten.Foto: Senslibu
Berlin -

Die rumänische Regierung will per Notverordnung den Apothekenmarkt wieder stärker regulieren. Mit Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) soll für alle neu gegründeten Apotheken ein Fremdbesitzverbot gelten. Außerdem will die sozialdemokratisch-konservative Regierung eine strengere Bedarfsplanung sowie ein Versandhandelsverbot durchsetzen.

Gesundheitsminister Attila Cseke will verhindern, dass Großunternehmen Apotheken ausschließlich mit kommerziellen und wirtschaftlichen Interessen gründen. Die Regierung sieht sich durch das EuGH-Urteil in ihrem Vorhaben gestärkt: Schließlich dürften die Mitgliedstaaten demnach eigene Maßnahmen treffen, um die Risiken in der Gesundheitsversorgung möglichst klein zu halten, so der Gesundheitsminister.

Künftig sollen neue Apotheken zu mindestens 51 Prozent einem approbierten Apotheker gehören. Dieser soll jedoch erst nach zwei Jahren Berufserfahrung als Apothekenbesitzer registriert werden können. Neben approbierten Pharmazeuten sollen lediglich Apothekervereinigungen als Gründer agieren können. „Auf diese Weise werden wir die Apotheken zurück in die Hände der Apotheker geben“, so der Minister.

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