Praxisapotheken verlieren Privilegien Benjamin Rohrer, 24.07.2012 11:07 Uhr
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Keine Vorteile mehr: Apotheken in britischen Einkaufszentren sollen in Zukunft nicht mehr von der Bedarfsplanung ausgenommen werden. Elke Hinkelbein
Berlin - In Großbritannien wird es in Zukunft keine Ausnahmen mehr von der Bedarfsplanung geben. Um die Arzneimittelversorgung auf dem Land zu verbessern, hatte die Regierung 2005 die Niederlassungsbeschränkungen dereguliert. Die Zahl der Supermarkt- und Praxisapotheken war in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Damit soll nun Schluss sein.
Seit der Deregulierung vor sieben Jahren müssen sich Apotheken, die sich in außerstädtisch gelegenen Einkaufs- oder Versorgungszentren ansiedeln oder mehr als 100 Stunden pro Woche geöffnet haben, nicht mehr der Bedarfsprüfung unterziehen. Auch Ärzte können unter diesen Bedingungen selbst dispensieren.
Ab dem 1. September will die Regierung diese Ausnahmen aufheben. Schon im November hatte die Regierung einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. „Das aktuelle System stimuliert Niederlassungen in schon gut versorgten Gebieten. Viele Apotheken kosten der Versichertengemeinschaft aber viel Geld“, hieß es in dem Entwurf.
In den vergangenen Monaten entstand zudem ein Konflikt zwischen niedergelassenen Ärzten und Apothekern: Dem Apothekerverband zufolge forderten die Hausärzte „Entschädigungen“, damit sie keine Praxisapotheke eröffnen. Zuletzt hatten unabhängige Apotheken immer häufiger selbst die Eröffnung einer 100-Stunden-Apotheke in einer Region beantragt, damit kein selbst dispensierender Arzt auf die Idee kommt.
Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung zudem das gesamte Vergabeverfahren für Apotheken ändern: Neue Apotheken sollen künftig vornehmlich in Regionen eröffnen, in denen es um die Arzneimittelversorgung nicht gut bestellt ist. Dazu will der Nationale Gesundheitsdienst regelmäßige Untersuchungen in den einzelnen Versorgungsgebieten durchführen und dann bedarfsgerecht ausschreiben. Allerdings sollen alle Bewerber die Möglichkeit bekommen, einen neuen Standort zu eröffnen, wenn durch die Apotheke ein vom NHS „unvorhergesehener Nutzen“ für die Region entsteht.
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