Finnland erlaubt Versandhandel APOTHEKE ADHOC, 14.04.2011 14:06 Uhr
Berlin - Nach Abschluss eines Pilotprojekts dürfen in Finnland neuerdings alle Apotheken OTC-Arzneimittel per Post verschicken. Die Apotheken müssen den Versandhandel nur bei der finnischen Arzneimittelbehörde anzeigen. Mit der Einführung des elektronischen Rezeptes sollen verschreibungspflichtige Arzneimittel später folgen. Bislang war der Versandhandel mit Medikamenten in dem skandinavischen Land komplett verboten.
Bereits vor vier Jahren hatte ein Hamburger Unternehmer versucht, trotz der Verbots finnische Verbraucher über das Internet zu versorgen: In Estland hatte die Firma Net Apteekki nach Apothekenpartnern gesucht, die Arzneimittel ins Nachbarland schicken sollten. Das Projekt wurde aber offenbar nie umgesetzt.
Finnland hat weitere Änderungen eingeführt: Ab sofort dürfen Apotheken sogenannte „Pharmacy Service Points“ betreiben. An diesen Hilfsapotheken dürfen in Abwesenheit des Apothekers OTC- und Freiwahlprodukte verkauft werden. Ist der Pharmazeut selbst vor Ort, können die Patienten auch ihre Rezepte einlösen. „Service Points“ und Versandhandel könnten von der Einführung der digitalen Verordnung gleichermaßen profitieren.
In Finnland gibt es rund 620 Apotheken mit 200 Filialen; der Durchschnittsumsatz liegt bei zwei Millionen Euro. Fremdbesitz ist nicht zugelassen; nur die Universität Helsinki betreibt seit Jahrzehnten zwei Dutzend Apotheken in der Hauptstadt. Die finnische Regierung hatte Deutschland im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof unterstützt. In Finnland müssen sich Apotheker um eine Lizenz für den Betrieb einer Apotheke bewerben; junge Pharmazeuten müssen ihre Selbstständigkeit regelmäßig im dünn besiedelten Norden beginnen.
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#1Ein Beispiel für offensichtlich " gelungene " Lobby-Arbeit .....
Zwar ist bei einer Bevölkerungsdichte von nur 15 Einwohnern pro qkm (D: 229) die Beratung durch eine Apotheke sicher nicht ganz einfach zu gewährleisten. Auch mag die Apothekendichte von nur ca. 1 Apotheke auf 8500 Personen bereits manchem deutschen Lobbyisten und deutschem Politiker Ansporn sein, auf Finnland zu verweisen. Dennoch sollten die Grundregeln " KEINE ABGABE OHNE INDIVIDUELLE BERATUNG " auch für EU-finnische Patienten gelten ! Oder ist die Beratung jetzt abhängig von Umständen wie - "will ich haben, oder will ich nicht (Prinzip der Versand-"Apotheke")" - "Bevölkerungs-/ Apothekendichte ("Lambarene")" - "Uhrzeit (Notdienst)" - "Stimmung (Lust - keine Lust)" - ?? Dennoch dürfen die Finnen nach EU-Recht länderspezifisch natürlich tun, was SIE wollen. Machen deshalb WIR von UNSEREM Recht Gebrauch: WEG MIT DEM VERSAND-HANDEL FÜR RX und AX ! KEIN VERSAND VON RX und AX AUS DEM EU-AUSLAND !