Estland

Keine Ketten mehr in Städten

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Berlin -

Der estnische Apothekenmarkt wird auf dem Kopf gestellt: Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, nach der ausschließlich Apotheker eine Apotheke besitzen dürfen; Fremdbesitz wird künftig verboten. Das Besondere: Derzeit befinden sich 80 Prozent der Apotheken in Besitz von Großhändlern. Künftig soll es auch nur noch einen beschränkten Mehrbesitz geben – außer auf dem Land.

Das neue Gesetz trat am 20. März 2015 in Kraft. Es gilt nun ein Übergangszeitraum von fünf Jahren: Dann müssen alle Apotheken auf die neue Regelung umgestellt sein. Eigentümer, die keine Apotheker sind, müssen ihre Lizenzen abgeben. In der Übergangszeit sollen zudem mindestens zehn Apothekeninhaber verpflichtet werden, Regionen mit geringer Nachfrage zu versorgen.

Die neue Eigentümerrgelung soll einer Konzentration der Apotheken in größeren Städten verhindern und die Landversorgung stützen, hieß es aus dem Parlament. Denn während in größeren Ortschaften ein Apotheker höchstens vier Apotheken besitzen darf, gibt es in ländlichen Gegenden keine derartige Beschränkung.

Derzeit gibt es in Estland knapp 480 öffentliche Apotheken sowie 24 Krankenhausapotheken. 434 der öffentlichen Apotheken sind direkt oder indirekt Teil einer der vier größten Apothekenketten des Landes. Allein den zwei führenden Großhändlern, Magnum und der Phoenix-Tochter Tamro, gehören zusammen 80 Prozent der Apotheken.

Die Gesetzesänderung hatte sich aus einem Vorschlag der Apothekerkammer und der Zentrumspartei entwickelt. Sie soll zu einer nachhaltigeren Entwicklung des Apothekennetzes führen, die dem Bedarf der Bevölkerung und des Staats folge – und nicht wirtschaftlichen Interessen. Der Verband der Apotheker und der Patientenrat unterstützen die Umstellung.

Der Verband der Apotheken, der die Interessen der Ketten vertritt, kritisiert den Vorstoß dagegen: Mehr als die Hälfte der Apotheken sei nicht in Apothekerhand und müsse daher nun einen neuen Besitzer finden – oder schließen. Denn Apotheker seien die einzigen möglichen Käufer, doch der Staat habe keine entsprechenden Finanzierungsprodukte oder Garantien vorgesehen, so der Verband.

Das Fremdbesitzverbot zwinge so viele Apothekenbesitzer zum Verkauf, dass die Verkaufspreise unter den Marktpreis gedrückt würden. Das erschwere es für die Nicht-Apotheker, eine angemessene Vergütung für ihre Apotheken zu erzielen. Das entspreche nicht der Verfassung, kritisiert der Verband.

Ab 2006 hatte es in Estland eine Bedarfsplanung gegeben, die die Landversorgung stärken sollte: So war es nicht möglich, neue Apotheken in Gebieten zu eröffnen, in denen bereits weniger als 3000 Einwohner von einer Apotheke versorgt wurden. In ländlichen Gegenden konnte dagegen eine neue Apotheke oder eine Filiale eröffnet werden, solange sie mindestens einen Kilometer von einer bestehenden entfernt lag.

Der Oberste Gerichtshof kippte diese Regelung im Dezember 2013: Sie sei verfassungswidrig, da sie die Freiheit, ein Geschäft zu führen, einschränke. Die geographischen und demografischen Niederlassungsbeschränkungen hatten es nach OECD-Angaben nicht zu einer besseren Versorgung auf dem Land beigetragen. Stattdessen sei die Apothekenanzahl seit 2006 gesunken: Bis 2014 schlossen in ländlichen Gegenden 11,5 Prozent der Apotheken, in Städten nur 4,8 Prozent.

Für Phoenix ist Estland bereits der zweite Markt, in dem eine Enteignung droht: In Ungarn müssen die Apotheken bis 2017 zu mehr als 50 Prozent einem Apotheker gehören. Der Konzern hat bereits die EU-Kommission eingeschaltet, die ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.

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