Dänemark

Apotheken ohne Apotheker

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Berlin -

Die dänischen Apotheken bleiben von einer radikalen Liberalisierung verschont: Das Parlament verabschiedet heute das Apotheken-Modernisierungs-Gesetz. Apothekenketten wird es damit nicht geben. Abgeschafft wird dagegen die Bedarfsplanung, um die Anzahl der Apotheken zu erhöhen. Dazu gehört, dass Filialapotheken künftig grundsätzlich auch ohne Apotheker auskommen sollen. Gleichzeitig gibt es empfindliche Einschnitte beim Ausgleichsfonds für Landapotheken und bei der apothekeninternen Förderung. Der Notdienst bleibt nur noch wenigen vorbehalten. Im Juli treten die Änderungen in Kraft.

Laut dem Gesetz soll das Fremd- und Mehrbesitzverbot grundsätzlich bewahrt werden. Apothekern wird aber mehr Flexibilität eingeräumt: Gibt es bislang eine strenge Bedarfsplanung, dürfen Apotheker künftig bis zu sieben Filialen innerhalb einer Entfernung von 75 Kilometern zur Stammapotheke nach Belieben öffnen oder schließen, wenn diese nicht notwendig für die Versorgung sind. Dabei gilt freie Ortswahl.

Die Filialapotheken müssen nicht zwingend von einem Apotheker geführt werden. Laut Gesetz ist für drei Rx-abgebende Apotheken nur ein Apotheker Pflicht – also etwa für eine Stammapotheke und zwei Filialen. Für eine Stammapotheke mit sieben Filialen sind dementsprechende drei Apotheker ausreichend, inklusive des Inhabers. Jede Filialapotheke muss mindestens vier mal im Jahr von einem Apotheker vor Ort kontrolliert werden.

Derzeit dürfen Pharmazeuten maximal vier Apotheken besitzen. Die meisten Apotheker betreiben laut Verband eine oder zwei, nur wenige haben drei Apotheken, vier betreibt niemand. Für sogenannte „shop-in-shop“-Apotheken gilt die freie Ortswahl ebenfalls. Diese müssen lediglich außerhalb des Kassenbereichs platziert sein – etwa in Supermärkten im Eingangsbereich, in dem es keine Warteschlangen gibt.

Der Notdienst soll heruntergefahren und gezielter eingesetzt werden: Bislang verfügen 50 Städte über Notdienst leistende Apotheken: Elf Apotheken leisten 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche Dienst, die anderen 39 nach festgelegten Zeiten und Modellen. Künftig sollen nur noch 34 Apotheken jeweils für eine Region im Umkreis von 75 Kilometern Notdienst leisten – so viele Kliniken mit Notfallaufnahme gebe es im Land, schreibt der Apothekerverband. Die Apotheken müssen sich in unmittelbarer Nähe zur Klinik befinden und jeden Tag bis Mitternacht geöffnet haben. Bei Unfällen oder ähnlichem muss geliefert werden.

Für den Dienst erhält die Apotheke pro Jahr 1 Million Dänische Kronen (134.000 Euro). Wollen Apotheken den Notdienst für eine Region übernehmen, müssen sie an Ausschreibungen der Behörden teilnehmen. Diese vergeben die entsprechende Lizenz für fünf Jahre. Bewirbt sich niemand, können die regionalen Behörden eine Apotheke verpflichten.

Eine neue Verpflichtung betrifft außerdem die Beratung: Pharmazeuten müssen künftig neu diagnostizierten Chronikern eine intensive Erstberatung anbieten. Der Apothekerverband setzt hierfür rund 20 Minuten an, in denen alle wichtigen Fragen angesprochen werden sollen.

Bei den Arzneimittel-Ausschreibungen gibt es keine Änderungen: Medikamente werden alle 14 Tage ausgeschrieben, Hersteller geben Gebote ab und beliefern dann den gesamten dänischen Markt. Unangetastet lässt die Regierung außerdem die geregelte Apotheken-Gebühr und die einheitlichen Verbraucherpreise, sowie die ausgehandelte Regelung der Bruttoapothekenspanne.

Neu ist, dass es vermutlich bald eine oder zwei reine Versandapotheken geben wird – ohne dazugehörige Stammapotheke. Dazu sollen einem oder zwei jungen Pharmazeuten, die bislang keine eigene Apotheke besitzen, entsprechende Lizenzen erteilt werden. Eine „physische“ Apotheke dürfen sie dann nicht betreiben. Bislang gibt es ein gemeinsame Versandlösung in Dänemark, an der rund 90 Prozent aller dänischen Apotheken teilnehmen.

Empfindliche Kürzungen kommen bei der apothekerinternen Förderung auf die Pharmazeuten zu: Alle Apotheken zahlen einen bestimmten Prozentsatz ihres Umsatzes in einen Fonds. Aus diesem erhalten Filialapotheken mit geringem Umsatz Unterstützung. Diese soll – nach und nach ab Januar 2016 bis Januar 2022 – für solche Filialen wegfallen, die weniger als zehn Kilometer von der nächsten Apotheke entfernt sind.

Auch sogenannte „pharmacy outlets“, die von Apothekern betrieben werden, aber keine Rx-Medikamente abgeben dürfen, erhalten die Gelder nicht mehr, wenn sie weniger als fünf Kilometer von der nächsten Apotheke entfernt sind. Der Apothekerverband warnte bereits, dass zahlreiche Filialen damit faktisch vor der Schließung stünden, besonders in dicht besiedelten Gebieten.

Einschnitte gibt es auch bei der sektorinternen Umverteilung. Bei dem Programm erhalten Stammapotheken mit einem geringen Umsatz eine Unterstützung von umsatzstarken Apotheken. Zwar bleibt das Programm grundsätzlich erhalten – zwischenzeitlich schien es, als würde der Fonds komplett abgeschafft. Jedoch soll die Umsatzschwelle für die Unterstützung von 38,7 auf 35 Millionen Dänische Kronen (5,2 auf 4,7 Millionen Euro) fallen. 2006 lag die Grenze noch bei 47 Millionen Kronen (6,3 Millionen Euro). Gestrichen wird außerdem das staatlich garantierte Darlehens-Programm für junge Apotheker.

Apotheken-Inhaber können künftig verpflichtet werden, eine Filialapotheke oder einen „pharmacy-outlet“ zu bewahren, zu übernehmen oder zu gründen – mit der jährlichen Unterstützung aus der apothekeninternen Förderung als einzige Kompensation. Außerdem soll eine Positiv-Negativ-Liste von nicht-medizinischen Produkten erstellt werden, die in der Apotheke verkauft oder nicht verkauft werden dürften.

„Es ist gut, dass die Apotheken als integraler Bestandteil des Gesundheitssektors erhalten bleiben“, kommentierte Anne Kahns, Vorsitzende des dänischen Apothekerverbandes, das Gesetz. Kommerzielle Interessen hätten das professionelle Niveau in Apotheken verschlechtert.

Ende 2012 hatte Dänemarks Regierung angekündigt, den Apothekenmarkt zu liberalisieren. Das Monopol der Apotheken sollte zerschlagen, mehr Wettbewerb geschaffen werden. Einzelne Minister hatten das Fremd- und Mehrbesitzverbot in Frage gestellt. Im Juni 2013 empfahl eine von der Regierung gegründete Produktivitätskommission aus Wirtschaftsprofessoren, Apothekenketten zu etablieren und Supermärkten sowie Drogerien zu erlauben, Apotheker zu beschäftigen und Medikamente abzugeben. Von diesem Kurs kam die Politik nun ab.

Im Oktober ging der finale Gesetzesentwurf ins Parlament, die erste Abstimmung passierte das Papier im November. Vergangene Woche ging der Entwurf im Parlament durch die zweite Lesung, heute Nachmittag folgt die dritte. Laut Apothekerverband ist die Verabschiedung reine Formsache. Die Abgeordneten würden dem Gesetz parteiübergreifend zustimmen – mit Ausnahme der Liberalen Allianz, die sich der Stimme enthalten werde. „Also, wenn sich der Ministerpräsident nicht spontan für allgemeine Parlamentswahlen entscheidet, wird das Gesetz verabschiedet“, so ein Sprecher des Verbandes.

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