Blister-Apotheke vor Gericht Janina Rauers, 23.01.2012 14:17 Uhr
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Streit um Blister: Ob eine Apotheke aus Wien Linzer Patienten versorgen darf, müssen nun Richter entscheiden.Elke Hinkelbein
Berlin - Weil eine Wiener Apothekerin für Patienten im 180 Kilometer entfernten Linz Arzneimittel verblistert hat, ist die österreichische Apothekerkammer vor Gericht gezogen und hat zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Standesvertretung will einen Präzedenzfall schaffen: Mit der Belieferung über größere Distanzen soll dauerhaft Schluss sein – sonst werde das gesamte System konterkariert.
Bis Mitte November verblisterte Karin Simonitsch, Inhaberin der Marienapotheke in Wien, für rund 1300 Patienten aus neun Linzer Heimen Arzneimittel in ihrer Apotheke. Gestartet als Pilotprojekt mit einem Heim, hatte die Apothekerin ihren Kundenkreis sukzessive erweitert.
Die Kammer stützt sich bei ihrer Klage vor dem Handelsgericht Wien auf die österreichische Apothekenbetriebsordnung: Demnach muss eine Apotheke, die für ein Heim verblistert, „dringend benötigte Arzneimittel auf Anforderung während der Betriebs- und Bereitschaftszeit“ kurzfristig stellen können. Entscheidend sei dabei die rasche Belieferung, so ein Sprecher der Kammer. Zudem verlange auch das Gesundheitsministerium, dass die Apotheke in räumlicher Nähe sein müsse.
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