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Preisempfehlungen

Geldbußen bei Potenzmitteln

APOTHEKE ADHOC, 01. Dezember 2009, 16:19 Uhr

Berlin -

Wegen unerlaubter Preisvorgaben verhängt die schweizerische Wettbewerbskommission Geldstrafen gegen drei Pharmafirmen. Insgesamt 5,7 Millionen Schweizer Franken (rund 3,8 Millionen Euro) müssen die Hersteller Pfizer, Eli Lilly und Bayer zahlen, weil sie die Wiederverkaufspreise ihrer Potenzmittel Viagra (Sildenafil), Cialis (Tadalafil) und Levitra (Vardenafil) festgelegt hatten.

Die Preisempfehlungen waren in branchenspezifischen Informatiksystemen integriert oder direkt über den Großhandel an die Apotheken oder dispensierenden Ärzte weiter gegeben worden. Bei der Abgabe durch Arzt oder Apotheker wurden die Preise für die Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion dann nur selten geändert. Das sei ein Verstoß gegen das Kartellgesetz, urteilte Wettbewerbskommission.

Die Präparate gehören zu den so genannten Hors-Liste-Medikamenten, die zwar verschreibungspflichtig sind, aber nicht von der Krankenkasse erstattet werden. Daher werden deren Preise nicht staatlich festgelegt.

Bayer wies den Vorwurf der Behörde zurück: „Es wurden seitens Bayer (Schweiz) AG keine Absprachen über Publikumspreise mit Apotheken oder selbstdispensierenden Ärzten getroffen“, so das Unternehmen in einer öffentlichen Stellungnahme. Der Konzern habe gemäß der geltenden schweizerischen Gesetzgebung gehandelt und werde rechtliche Schritte gegen den Entscheid prüfen.

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