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Ungarn

Das Ende der Apothekenketten

Benjamin Rohrer, 10. Januar 2011, 11:41 Uhr

  • Regulierung im Hauruck-Verfahren: Das ungarische Parlament hat Apothekenketten verboten.Foto: Paula Funnell
Berlin -

In Ungarn sind seit dem 1. Januar Neugründungen von Apotheken durch Großhändler, Pharmaunternehmen und Offshore-Finanzinvestoren verboten. Fremdinvestoren, die nicht den genannten Gruppen angehören, können sich weiter an Apotheken beteiligen, allerdings müssen die Mehrheitsanteile von Apothekern gehalten werden. Für die bestehenden Ketten gibt es einen Bestandsschutz; allerdings muss bis 2014 mindestens ein Viertel der Besitzanteile pro Apotheke an einen approbierten Apotheker übertragen werden. Spätestens 2017 müssen die heutigen Kettenbetreiber die Mehrheit ihres Besitzes und die Leitung der Apotheken an Pharmazeuten abgegeben haben.

Auch Neugründungen von Apotheken werden in Zukunft stärker reguliert. In Orten mit mehr als 50.000 Einwohnern muss auf 4000 Verbraucher mindestens eine Apotheke kommen, in kleineren Orten 4500. Zur nächsten Offizin muss ein Mindestabstand von 250 Metern eingehalten werden.

Ein Apotheker darf maximal vier Filialen besitzen. Für Neugründungen benötigen Pharmazeuten in Zukunft eine Konzession, die an die Person gebunden ist und vererbt werden kann, sofern der Erbe ebenfalls Apotheker ist. Neue Konzessionen werden über öffentliche Ausschreibungen vergeben.

Auch Rabattsysteme wie etwa Rx-Boni oder Werbegeschenke sind fortan verboten. Kundenkarten sind nur erlaubt, wenn der Kunde die gesammelten Punkte für pharmazeutische Dienstleistungen wie etwa Blutdruckmessen nutzt.

Der erste Entwurf der Reform war im November bekannt geworden. Der ungarische Gesundheitsstaatssekretär, Dr. Miklós Szócska, hatte Vertreter der Apothekerverbände, der Apothekenketten sowie des Großhandels zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Nach diversen schriftlichen Änderungsanträgen der Grossisten und Apothekenketten verabschiedete das Parlament am 20. Dezember aber eine Version, die vom ersten Entwurf nur unwesentlich abweicht.

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apotheke adhoc Debatte 2 Kommentare

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Ehemaliges Community-Mitglied 10. Januar 2011, 19:06 Uhr
Die Frage ist ...

... wie lange solche Eingriffe Bestand haben können, wenn die Regierung gleichzeitig durch Sondersteuern und Mediengesetze auf sich aufmerksam macht. Da wird es für Kettenbetreiber ein Leichtes sein, die westliche Öffentlichkeit für sich zu gewinnen.

Community Mitglied 10. Januar 2011, 18:51 Uhr
Die Ungarn zeigen's uns .......... wieder .........

Zugegeben:

"Vererben von Konzessionen" - hört sich ein wenig altertümlich an.

Aber für den Mut, "neue Zöpfe" auch wieder einmal abzuschneiden, kann man Ungarn nur beglückwünschen!

Wo bleibt da der gesunde Menschenverstand bei den FDP-CDU-SPD-GRÜNEN etc.-Politiker-Deutschen ???

„Der rückwirkende Eingriff des Staates in bestehendes Eigentum ist verfassungswidrig“ - diesen Satz der (noch) etablierten ungarischen Ketteninhaber muß man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen.

Was sagen diesselben Kräfte in Deutschland zum "gegenwärtigen" Eingriff des Staates in bestehendes Apotheken-Eigentum ??

Natürlich nichts - obwohl dieser (!) tatsächlich (!) "verfassungswidrig" ist !

Wann wachen unsere obersten Standesvertretungen endlich auf .......?!

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